08. November 2017

Ablösung der Polizeispitze politisch nachvollziehbar und beamtenrechtlich legitim

Der dbb sh hat heute die folgende Pressemitteilung zur Ablösung der Polizeispitze, die auch Gegenstand der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages war, herausgegeben: Aus Sicht des dbb sh ist das Vorgehen des Innenministers in der Rocker-Affäre nicht zu beanstanden. „Die Ablösung der Polizeispitze ist sowohl politisch nachvollziehbar als auch beamtenrechtlich legitim“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Jetzt gelte es, mittels professioneller Stellenbesetzungsverfahren wieder für Normalität, Akzeptanz und Vertrauen zu sorgen – nicht nur in Bezug auf die Politik, sondern vor allem in Bezug auf die Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein.

Akzeptanz und Vertrauen zur Polizeiführung sind unverzichtbar für die wichtige Arbeit der Polizei. Wenn Teile der Polizeikräfte und die Politik dies nicht mehr bejahen können, ist ein entschlossenes Handeln geboten.

Auch aus beamtenrechtlicher Sicht sind die getroffenen Maßnahmen grundsätzlich zulässig. „Einen Anspruch auf die dauerhafte Übernahme einer bestimmten Aufgabe gibt es in der Regel nicht“, so Tellkamp. „Geschützt ist allerdings die Besoldung aus dem verliehenen Amt und die Übertragung von Aufgaben, die mit dieser Besoldung im Einklang stehen“. Dies wird als „amtsangemessene Beschäftigung“ bezeichnet.

Die größte Herausforderung dürfte es demnach sein, eine neue Verwendung für die Betroffenen zu finden. „Allerdings“, stellt der dbb Landesbundvorsitzende klar, „kann und darf die Maßnahme keine Vorverurteilung sein. Wenn den betroffenen Beamtinnen und Beamten ein Dienstvergehen beziehungsweise die schuldhafte Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten vorgeworfen wird, dann muss das im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geklärt werden. Nur daraus könnten negative Konsequenzen zum Beispiel bei der Besoldung resultieren.“

Unverzichtbar ist jetzt ein geordnetes und professionelles Verfahren zur Neubesetzung der betroffenen Stellen. Aufgrund rechtlicher Vorgaben aber auch aus tatsächlichen Erfordernissen muss dabei der „Bestenauslese“ Rechnung getragen werden: Es gilt, hervorragend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden und daraus die Besten auszuwählen. „Wenn das gelingt, dürfte wieder Ruhe bei der Polizei einkehren, was sich allerdings nicht auf das Einsatzaufkommen beziehen dürfte. Deshalb muss die Politik in jeder Hinsicht für eine leistungsfähige und motivierte Polizei sorgen“, so Tellkamp abschließend. Dabei steht der dbb sh fest an der Seite seiner Mitgliedsorganisation, der DPolG.