19. Mai 2019

Landtag beschließt Besoldungsanpassung:

Gesetz bedeutet lineare Gerechtigkeit aber keine Positionsverbesserung für Schleswig-Holstein

Die Besoldung der Schleswig-Holsteinischen Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten steigt zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2021 in drei Schritten um 7,42 Prozent. Das hat der Landtag am 17. Mai endgültig beschlossen. Damit konnte der dbb in 2019 nicht nur ein passables Ergebnis in den Tarifverhandlungen, sondern auf dieser Grundlage auch eine spürbare Besoldungsanpassung erreichen.

Das Gesetz ist aus Sicht des dbb - abgesehen von der voranthaltenen Einmalzahlung für Pensionäre - fair, allerdings verbessert es nicht die Position Schleswig-Holsteins im Besoldungsvergleich der Länder. Es verbleibt bei den hinteren Rängen, denn auch die anderen Bundesländer nehmen vergleichbare Anpassungen vor, teilweise sogar darüber hinaus.

"Schleswig-Holstein liegt zwar zwischen den Meeren, ist aber nun mal keine Insel", kommentiert  dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. "Jetzt ist keine Zeit mehr zu verlieren, die von der Landesregierung zugesagte Besoldungsstrukturreform konkret auf den Weg zu bringen, um in Sachen Attraktivität endlich Boden gut zu machen und Besoldungskürzungen aus vergangenen Jahren zu korrigieren."

Die neue Besoldungstabelle kann bereits im Internet abgerufen werden und wird den Fachgewerkschaften in Kürze als Faltblatt mit ergänzenden Informationen vorliegen.

Die Auszahlung der erhöhten Beträge erfolgt rückwirkend zum 1.1.2019, sobald das Land und die Kommunen beziehungsweise deren Dienstleister die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Das wird aber offenbar länger dauern, als es für "Normalsterbliche" nachvollziehbar ist, was durchaus Rückschlüsse auf die genutzten Systeme erlaubt.

In der Landtagsdebatte haben die Regierungsfraktionen und die Opposition unterschiedliche Akzente gesetzt: Die SPD merkte an, die Landesregierung ließe sich für eine Selbstverständlichkeit feiern, die Übernahme des Tarifabschlusses sei eine Pflichtaufgabe. Die ergänenden Forderungen der Gewerkschaften nach Wiedereinführung der Sonderzahlungen und Verkürzung der Arbeitszeit seien völlig berechtigt. Das sieht auch der SSW so: Die Erhöhungen würden keineswegs die Abstriche der letzten Jahre ausgleichen. Diese müssten jetzt Schritt für Schritt rückgängig gemacht werden. Für die CDU ist die Besoldungsanpassung dagegen ein Signal der Verlässlichkeit und Wertschätzung. Noch in 2019 werde zudem über strukturelle Verbesserungen zu entscheiden sein, wobei die sich abschwächende Konjunktur Grenzen setzen würde. Die Grünen bezeichnen die Besoldungsanpassung als Kraftakt, der nicht selbstverständlich sei, begrüßt aber die gefundene Lösung. Ahnlich die FDP, die von einer finanziellen Schmerzgrenze sprach. Sie nutzte die Gelegenheit, ergänzend auf die hohen Pensionskosten hinzuweisen und mahnte ein Umdenken an.

Der dbb wird nicht nur im Zuge der Besoldungsstrukturreform viel zu tun haben, um die berechtigten Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu vertreten.