03. März 2019

Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder:

Von drei notwendigen Schritten ist der erste geschafft

Die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten durch den Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein erforderliches Plus auf dem Gehaltskonto."Damit ist von drei notwendigen Schritten aber nur der erste geschafft", gibt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp zu bedenken. "Denn jetzt muss das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden. Außerdem brauchen wir als dritten Schritt dringend Ergebnisse für die Besoldungsstruktureform.

Inhaltlich und zeitlich hat der dbb sh klare Forderungen: Die Entgelterhöhungen für die Tarifbeschäfrigten sind in Schleswig-Holstein zeitgleich auf die Besoldung zu übertragen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren sollte zügig über die Bühne gehen, zumal die Finanzministerin für drei Jahre immerhin jeweils drei Prozent eingeplant hat. "Danach darf es aber nicht heißen, für die Besoldungsstrukturreform ist leider kein Geld mehr da", warnt Tellkamp.

Denn mit der Besoldungsstrukturreform soll die Bezahlung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und-Beamten nachjustiert werden. So soll die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit - sowohl im Verhältnis zur Privatwirtschaft als auch zur Besoldung in anderen Bundesländern - verbessert werden. "Dazu gehört auch, dass nicht mehr an der Kürzung/Streichung des Weihnachtsgeldes festgehalten wird. Das wird aber nur funktionieren, wenn unabhängig von der Einkommensrunde Geld in die Hand genommen wird." Zudem darf keine Zeit verloren werden. Ministerpräsident Daniel Günther hat dem dbb zugesagt, bis Ende des zweiten Quartals 2019 über die Ausgestaltung einer Besoldungsstrukturreform zu beraten und entscheiden.

Parallel wird die Tarifeinigung, für die eine Erklärungsfrist bis zum 15. April vereinbart wurde, an der Basis kommuniziert u d diskutiert. Aus Sicht der Schleswig-holsteinischen Delegation in der dbb Bundestarifkommission gehen zwar die lineare Anpassung sowie die Regelungen für Nachwuchskräfte in Ordnung. Aber die lange Laufzeit, die unzureichende Anpassung der Eingruppierungsregelungen und das "Einfrieren" des Weihnachtsgeldes" für drei Jahre lassen erkennen, dass es sich um ein Kompromiss handelt und einiges zu tun bleibt.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des Tarifergebnisses für die Länder:

1. Anhebung der Tabellenentgelte der Stufen 2 bis 6 um 7,42 Prozent, mindestens 240 Euro binnen 25 Monaten, und zwar in 3 Schritten:

  • zum 1. Januar 2019 (rückwirkend) um 3,01 Prozent, mindestens 100 Euro
  • zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent, mindestens 90 Euro
  • zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent, mindestens 50 Euro

2. Attraktivitätssteigerung für Nachwuchskräfte

  • Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 50 Euro (Gesundheitsberufe 45,50) zum 1. Januar 2019 und um weitere 50 Euro zum 1. Januar 2020
  • 30 Urlaubstage auch für Auszubildende
  • Verlängerung der ausgelaufenen Übernahmeregelung 
  • Überproportionale Anhebung der Tabellenentgelte der Stufe 1 (Berufseinsteiger) um 10,6 Prozent in drei Schritten: 4,5 Prozent zum 1. Januar 2019; 4,3 Prozent zum 1. Januar 2020; 1,8 Prozent zum 1. Januar 2021

3. Eingruppierung/Entgeltordnung

  • Die Garantiebeträge für Höhergruppierungen werden deutlich erhöht: 100 Euro bei den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 180 Euro bei den Entgeltgruppen 9 bis 14; die Anhebungen erfolgen anstelle einer stufengleichen Höhergruppierung
  • Die Entgeltgruppe 9 wird in 9a und 9b aufgeteilt. Verlängerte Stufenlaufzeiten (bisher in der "kleinen" EG 9) entfallen.
  • Teile des Verhandlungsstandes zur Entgeltordnung treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft (grundsätzlich 1. Januar 2020; Pflege vorgezogen zum 1. Januar 2019; IT nachgelagert zum 1. Januar 2021)
  • Lehrkräfte: Erhöhung der Angleichungszulage auf 105 Euro zum 1. Januar 2019; Fortsetzung der Tarifverhandlungen zur speziellen Entgeltordnung

4. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

  • keine lineare Anpassung von 2019 bis 2021
  • Entgeltanpassungen ab 2022 werden wieder berücksichtigt

5. Pflegekräfte sowie Sozial- und Erziehungsdienst: neue eigenständige Entgelttabellen, für die die prozentualen Erhöhungswerte aus Ziffer 1 gelten (im SuE-Bereich erfolgen die beiden ersten Schritte gemeinsam zum 1. Januar 2020) sowie Anpassungen der Eingruppierung; Im Pflegebereich zusätzliche Verbesserungen bei Zuschlägen für Samstagsarbeit, beim Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit sowie durch eine Zulage von 120 Euro bei Unikliniken ab KR 7;

6. Laufzeit der Entgelttabellen, die im Gesamtvolumen um 7,8 Prozent angepasst werden, bis zum 30. September 2021

 

Vorläufige Allgemeine Entgelttabelle 2019 für den TV-L 

Auf der Grundlage des Einigungspapieres müssen noch die Redaktionsverhandlungen geführt werden, bei denen die neuen Regelungen ausformuliert in die Tarifverträge integriert werden. Daraus werden sich dann weitere Details ergeben.

Für den dbb schleswig-holstein waren die Landesvorstandsmitglieder Ludwig Klemm und Kai Tellkamp in die Tarifverhandlungen eingebunden. Darüber hinaus waren Vertreter der Fachgewerkschaften aus Schleswig-Holstein dabei.

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