Personalvertretungen

Personalvertretungen und Gewerkschaften sind unterschiedliche Einrichtungen mit unterschiedlichen Aufgaben:

Personalräte sind Teil der Dienststelle und sorgen insbesondere dafür, dass auf Dienststellenebene bei allen innerdienstlichen Entscheidungen die Belange der Beschäftigten fair berücksichtigt werden.

Gewerkschaften kommt dagegen als eigenständige Institution der Beschäftigten die Aufgabe zu, deren Interessen bei Tarifverhandlungen beziehungsweise beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren sowie bei der Einkommensentwicklung zu vertreten. Zudem bringen sie sich in die politische Willensbildung auf Landes- Bundes- und europäischer Ebene ein, damit Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden. Nicht zuletzt gewähren Gewerkschaften Rechtsschutz, damit Ansprüche der Beschäftigten durchgesetzt werden können.

Beides ist unverzichtbar. Eine umfassende und erfolgreiche Interessenvertretung ist damit nur durch die parallele Arbeit von Personalräten und Gewerkschaften gewährleistet. Dabei setzen wir auf gegenseitige Unterstützung und Ergänzung unter Beachtung der Unabhängigkeit der Personalräte.

Zu beachten ist jedoch ein weiterer Unterschied: Während Personalräte ihre Aufgaben kraft Amtes für alle Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle wahrnehmen, wird die Arbeit der Gewerkschaften erst durch ihre Mitglieder ermöglicht und auch für diese Mitglieder erbracht. Deshalb gilt: Je stärker Gewerkschaften sind, umso wirksamer kann eine Interessenvertretung erfolgen. Und umso besser können die Personalvertretungen unterstützt werden, was für den dbb ein wichtiges Anliegen ist. Das wird durch verschiedene Aktivitäten deutlich: