Der dbb schleswig-holstein kritisiert, dass viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten unzureichende Gehaltsabrechnungen vorlegen. Aktuell kommt es zu auffällig vielen Nachfragen. Tatsächlich sind die Bescheinigungen häufig zu kompliziert oder es mangelt an verständlichen Erläuterungen. So ist den Beschäftigten kaum eine eigene Prüfung möglich, ob bei den Zahlungen alle Ansprüche ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Außerdem werden bei Änderungen Verunsicherungen provoziert. Das muss nicht sein, meint der dbb sh!
Denn es eigentlich ist keine große Hürde, die Gehaltsabrechnungen schlüssiger aufzubauen oder gegebenenfalls verständliche Erläuterungen beizufügen. Im Grunde sind die Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Abrechnungen verständlich zu gestalten. Denn es handelt sich um einen Informationsanspruch, der es den Beschäftigten ermöglichen soll, die Elemente ihrer Entgelte nachzuvollziehen.
Die Irritationen bestehen nicht nur bei individuellen Entgeltbestandteilen wie Zulagen oder Zuschlägen, sondern auch bei allgemeingültigen gesetzlichen oder tariflichen Änderungen.
So verbirgt sich hinter der in der aktuell häufig anzutreffenden Bezeichnung "Änderung Netto" die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 rückwirkend zum 1. Januar vorgenommene Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer um 363 Euro. Deshalb kommt es zu entsprechenden Korrekturmitteilungen. Zudem kann sich die höhere Entfernungspauschale (ab dem 21. Entfernungskilometer 38 statt 35 Cent) sowie der um 200 Euro angehobene Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf die Nettobezüge auswirken.
Im September steht die nächste Besonderheit an: Dann besteht der Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Sie wird an aktiv tätige Erwerbspersonen vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Betrag ist mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig.
Bereits im Juni rieben sich Schleswig-Holsteinische Beamtinnen und Beamte, die eine Besoldungserhöhung nicht einordnen konnten, die Augen. Es handelt sich um eine ergänzende lineare Anhebung der Besoldung um 0,6 Prozent aufgrund der Besoldungsstrukturreform, mit der die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die Weihnachtsgeldkürzung zu einem Teil ausgeglichen werden soll. Möglicherweise war es den Dienstherren ja auch schon etwas peinlich, auf die im Verhältnis zu den Kürzungen und in Anbetracht der Inflation kaum wahrnehmbare Anpassung im Detail hinzuweisen. Bekanntlich ist dieses Thema für uns ohnehin noch nicht erledigt.
Ungeachtet dessen werden wir bei Arbeitgebern und Dienstherren, bei denen Mängel bei den Gehaltsabrechnungen bekannt werden, eine Nachbesserung anregen beziehungsweise einfordern.