23. Juni 2026
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dbb sh zum Bericht der Rentenkommission:

Beamte als Rentner keine Option für Schleswig-Holstein

In Reaktion auf die Empfehlungen der Rentenkommission stellt der dbb sh klar, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung weder vorstellbar noch den Bürgern zumutbar wäre. Die Kommission sieht zwar eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung der Beamten als Idealbild der Alterssicherung an. „Das ist aus unserer Sicht aus rechtlicher, finanzieller und praktischer Sicht jedoch auch in Schleswig-Holstein blanke Theorie“, so dbb Landesbundvorsitzender Tellkamp.

Gern wird vergessen, dass die Beamtenversorgung eine Vollversorgung ist, welche die Funktion der Rente und der betrieblichen Altersversorgung abdeckt. Im Gegenzug fällt die Besoldung niedriger aus. Für eine Einbeziehung in die Rentenversicherung müssten deshalb zusätzliche Mittel für die Beiträge aufgebracht werden. Das gilt on top für die dann ebenso erforderliche Zusatzversorgung. Das ist nicht nur ein schlechtes Geschäft für die Steuerzahler, sondern auch für die Rentenversicherung. Diese müsste nämlich mit Blick auf das durchschnittlich hohe Qualifikationsniveau entsprechende Ansprüche bedienen.

Vor allem aber ist klarzustellen: Beamte, die in die Rentenversicherung einzahlen, wären keine Beamte im Sinne der Verfassung mehr. Faktisch würde es sich um eine Abschaffung des Berufsbeamtentums handeln, die eine Verfassungsänderung erfordern würde. Auch wenn das Land Schleswig-Holstein für die Ausgestaltung der Beamtenversorgung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten zuständig ist, besteht eine Bindung an die bundeseinheitliche Verfassung.

Der weitere beamtenpolitische Vorschlag der Rentenkommission, die Zahl der Verbeamtungen deutlich zu reduzieren, stößt ebenfalls auf Bedenken des dbb sh. Zunächst muss auch hier eine Vorgabe der Verfassung zwingend beachtet werden. Danach ist die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Regel Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Selbst eine Abkehr vom Berufsbeamtentum in Grenzfällen dürfte kontraproduktiv sein, weil dann ein wichtiger Attraktivitätsfaktor auf dem Arbeitsmarkt verloren ginge. Die Funktionsfähigkeit des Staates erfordert Personal.

Der dbb mit seinen Fachgewerkschaften bleibt die maßgebende Institution zum Schutz des Berufsbeamtentums. In dem anstehenden politischen Prozess einschließlich des Gesetzgebungsverfahrens müssen aber die Belange beider Statusgruppen und damit auch der Tarifbeschäftigten betrachtet werden. Hier geht es nicht nur um eine auskömmliche Rente, sondern auch um die Verhinderung zusätzlicher Belastungen, die das Ziel einer Entlastung der Beschäftigten konterkarieren würde. Tarifbeschäftigte und Beamte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!

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