"Es ist gut zu sehen, dass gute Sachargumente in der Politik noch wahrgenommen werden und in einem Kompromiss münden können", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp zu der heute bekanntgewordenen Überarbeitung der Justizstrukturreform. Die Belange der Beschäftigten müssen bei allen Veränderungsprozessen in allen von Anfang an berücksichtigt werden, und das gilt für alle Ressorts.
Der dbb und seine Justizgewerkschaften hatten die ursprünglichen Pläne für die Justiz, die eine Schließung etlicher Gerichtsstandorte vorsah, kritisiert, weil die Beschäftigten sich übergangen fühlten und häufig deutlich längere Fahrtzeiten hinnehmen sollten. Das wäre für viele Betroffene ein Anlass gewesen, sich nach einer anderen Arbeit umzuschauen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Die damit verbundene Schwächung der Justiz wäre ein mehr als schlechtes Signal.
Wenn nun die Standorte weitestgehend erhalten bleiben, können viele Probleme abgewendet werden. Die Beschäftigten freuen sich auch darüber, weiterhin vor Ort für die Bürger da sein zu können. Natürlich sind auch vorgesehene Umzüge in andere Gebäude mit Herausforderungen verbunden – die aber mit einem guten Management beherrschbar sein sollten.
Auch wenn die Justizstrukturreform im Sinne der Beschäftigten korrigiert wird, geht der dbb schleswig-holstein davon aus, dass in anderen Ressorts und Aufgabenbereiche über kurz oder lang ebenfalls Strukturreformen angeschoben werden. „Deshalb plädieren wir weiterhin für klare Leitplanken, die für die gesamte Landesverwaltung gelten und die den Beschäftigten Sicherheit geben“. Denn nur wenn Nachteile so weit wie möglich vermieden oder abgefedert werden, kann erwartet werden, dass die Beschäftigten Reformen positiv begleiten – und das ist unverzichtbar für erfolgreiche Reformprozesse.