Während die Tarifbeschäftigten beim Bund und bei den Kommunen die Chance haben, ab Januar wirksame Einkommensanpassungen durchzusetzen, müssen die Beschäftigten des Landes einschließlich der Beamtinnen und Beamten noch bis zum Herbst ausharren. Denn die dort maßgebenden Tabellen laufen noch mindestens bis September. Der dbb sh erwartet vom Land, das es seinen Beschäftigten in der Phase spürbarer Reallohnverluste zur Seite steht. Als Übergangslösung werden deshalb Zuschüsse von monatlich bis zu 150 Euro gefordert.
Der Grund für die unterschiedliche Ausgangsituation bei Bund und Kommunen auf der einen und dem Land auf der anderen Seite sind abweichende Laufzeiten der Tarifverträge. Beim Abschluss des letzten Tarifvertrages für die Länder im November 2021 war noch nicht absehbar, dass sich die Inflation auf einem derart hohen Niveau verstetigt. „Das Land Schleswig-Holstein hat jetzt zwei Möglichkeiten“, erläutert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: „Entweder die Politik verbucht die Reallohnverluste vollständig als erneuten Sparbeitrag auf dem Rücken der Beschäftigten – oder sie reiht sich ein in die Liga verantwortungsvoller und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber und zahlt einen Zuschuss.“
Für die Tarifbeschäftigten kann die Zahlung auf der Grundlage einer bestehenden Tarifregelung erfolgen, der dem Arbeitgeber Zulagen wegen höherer Lebenshaltungskosten ermöglicht. Für die Beamtinnen und Beamten kommt eine vom Bundesgesetzgeber ermöglichte Inflationsausgleichsprämie in Betracht. In beiden Fällen kann das Land eigenständig entscheiden.
Nach den Vorstellungen des dbb sh sollen die Zahlungen nur bis September 2023 erfolgen. Anschließend sind im Zuge der regulären Einkommensregelungen dauerhafte Lösungen möglich. Die Forderungen für die Einkommensrunde bei Bund und Kommunen lassen bereits erkennen, dass es dort um andere Dimensionen gehen wird.
Jetzt gehe es um ein moderates, aber wichtiges Signal an die Beschäftigten. Dies ist mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten aus einem weiteren Grund geradezu erforderlich: Die im Bürgergeld zum Ausdruck kommenden höheren Sozialleistungen dürften zu einem unzureichenden Abstand der Besoldung führen – damit wären die Anforderungen der Verfassung erneut gerissen.
Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung
Schreiben an den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin