19. September 2018
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(erweiterte Fassung:)

dbb sh sieht in der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Besoldung keinen Ersatz für politische Lösung

„Weder das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht noch das Bundesverfassungsgericht wird dafür sorgen können, dass wir eine faire, leistungsgerechte und konkurrenzfähige Besoldung bekommen“, kommentiert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp die Klagen gegen fortwirkende Kürzungen. „Das ist und bleibt eine Aufgabe des Landesgesetzgebers.“ Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung aus Schleswig zu dem vom dbb eingebrachten Fall, nach der die A 7 - Besoldung verfassungsrechtlich bedenklich ist, erhöht den Druck nochmals.

Die Gerichte würden allerdings lediglich prüfen können, ob die unterste Grenze der verfassungsgemäßen Besoldung eingehalten wurde. „Wir wollen aber keine Besoldung, die nur so gerade noch verfassungsgemäß ist. Wir wollen ja auch keinen Rechts- und Sozialstaat, der nur so gerade noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wir benötigen vielmehr einen Staat, der uneingeschränkt handlungsfähig ist und der den Bürgern Sicherheit und Gemeinwohl garantiert“, so Tellkamp. Dafür würden leistungsfähige Beamtinnen und Beamte benötigt, die sich voll mit dieser Aufgabe identifizieren. Genau dafür müsse die Politik sorgen.

„Wer allerdings meint, das benötigte Personal wird bei weiterhin gekürzten Bezügen und einer 41-Stunden-Woche ausreichend gewonnen, täuscht sich gewaltig“, mahnt der dbb-Chef. „Wenn volle Kassen keinen Anlass geben, diesen Zustand zu ändern, ist das ein trauriges Signal, wie die Politik mit den Menschen, die für dieses Land arbeiten, umgeht.“

Sollte der offensichtliche Handlungsbedarf weiter ignoriert werden, werde ein schleichender Prozess provoziert, bei dem die Loyalität der Beamtinnen und Beamten zum Staat zunehmend auf der Strecke bleibt. „Das sollte eigentlich niemand wollen!“, so Tellkamp.

Von dem Gerichtsverfahren erhoffen sich die Betroffenen lediglich Klarheit zu der Frage, ob der Landesgesetzgeber mit seinen Besoldungsregelungen gegen die Verfassung verstößt. Das ist legitim und wird von uns unterstützt. Allerdings steht schon länger fest, dass der Landesgesetzgeber jedenfalls gegen Anstand und Gerechtigkeit verstößt. Schade, dass wertvolle Ressourcen für ein juristisches Verfahren eingesetzt werden müssen, von dem eine wirkliche Lösung des Problems nicht erwartet werden kann.

Dennoch liefert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig einen weiteren Beleg für den dringenden Anpassungsbedarf bei der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten in Schleswig-Holstein.  Dabei freuen wir uns, dass der dbb mit dem von ihm betreuten Fall den Stein der juristischen Aufarbeitung ins Rollen gebracht hat: Die A-7-Besoldung einer Justizbeamtin im Strafvollzug wurde als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, weil drei Kriterien als erfüllt angesehen werden: Der zu große Nachteil gegenüber der Gehaltsentwicklung bei Tarifbeschäftigten, der zu große Abstand zur Entwicklung der Verbraucherpreise und der zu geringe Abstand zur Grundsicherung, die Soziallaeistungen auslösen würde. Aufgrund der Entscheidung aus Schleswig wird dieser Fall jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses könnte dem Landesgesetzgeber eine Nachbesserung auferlegen. Nach unserer Auffassung muss eine verfassungswirdrige Besoldung in A 7 auch Auswirkungen auf die höheren Besoldungsgruppen haben, den zwischen den Besoldungsgruppen muss ein Abstandsbebot eingehalten werden.

Kai Tellkamp bekräftigt die Forderung des dbb sh: "JETZT muss die Besoldungstabelle insgesamt nachjustiert werden, damit sie nicht nur verfassungsgemäß, sondern auch praxistauglich ist!"