28. August 2020
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Landtag beschließt Besoldungsstrukturreform

Erster richtiger Schritt – mit Beigeschmack „Currywurst“?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Gesetz zur Besoldungsstrukturreform beschlossen. Nach einer langen Phase mit Aktionen und Diskussionen auf allen politischen Ebenen konnten zwar noch nicht alle Ziele erreicht werden. Insbesondere wird die Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht vollständig ausgeglichen, was Bilder einer dbb-Aktion in Erinnerung ruft: als der Gegenwert der Pläne mit einer Currywust für Beamtinnen und Beamten verglichen wurde. Dennoch konnten positive Punkte erreicht werden.

Die wichtigsten Punkte:

Das Gesetz beinhaltet weitere neue Regelungen, die zum Beispiel die begrenzte Dienstfähigkeit, die Besoldungsgruppen (Streichung A 2 bis A 4), den Familienzuschlag, die Einführung eines Altersgeldes und das Beihilferecht betreffen. Weitere Informationen folgen. Außerdem bieten wir kurzfristig ergänzende „Jahresaufbauseminare zum öffentlichen Dienstrecht“ an, die auch die Besoldungsstrukturreform zum Gegenstand haben.

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