05. März 2026
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Besoldungskorrektur in Schleswig-Holstein:

Finanzministerium gibt vorläufige Zahlen bekannt

Im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat Finanzministerin Dr. Silke Schneider erste Zahlen der anstehenden Besoldungsanpassungen bekanntgegeben. Es geht um Nachzahlungen für das Jahr 2025 und um darauf aufbauende Anpassungen für 2026, mit denen jeweils die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden sollen. Denn die Prüfungen haben unsere Überzeugung bestätigt, dass die Besoldung aktuell nicht verfassungskonform ist.

Für 2025 ist rückwirkend zum 1. Januar vorgesehen:

Für 2026 ist ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar vorgesehen:

Allein auf Landesebene werden für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 460 Millionen Euro benötigt, die den Beamtinnen und Beamten einschließlich den uneingeschränkt einbezogenen Versorgungsempfängern zugutekommen. Hinzu kommen die Anspruchsberechtigten der kommunalen Ebene.

Wie der dbb sh jetzt weiter vorgeht:

Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir uns die Details genau anschauen und eine Stellungnahme mit unseren Positionen einbringen, die in das Gesetzgebungsverfahren einfließt. Parallel halten wir an der von uns ebenfalls eingeleiteten gerichtlichen Prüfung des Beihilfe-Selbstbehalts (der sich in den Anpassungen bereits positiv auswirkt) und des Familienergänzungszuschlags (der unter anderem das Partnereinkommen einbezieht) fest.

Ein wichtiger Punkt ist natürlich auch unser ungebrochener Einsatz für rückwirkende Nachzahlungen infolge der Weihnachtsgeldstreichung im Jahr 2007. Auch hier rechnen wir mit einem durch unsere Mitglieder möglich werdenden Erfolg!

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung