Der dbb schleswig-holstein hat eine Landtagsanhörung zu einem Gesetzentwurf, der die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern betrifft (Landesorganbesetzungsgesetz), zu einer grundsätzlichen Positionierung zu dieser Thematik genutzt. Dabei zeigen sich die Landesfrauenvertretung und der Landesvorstand des dbb skeptisch gegenüber gesetzlichen Vorgaben, mit denen eine paritätische Besetzung von Gremien erzwungen werden soll.
„Viel wichtiger ist eine Förderung der Gleichstellung, die die wirklichen Praxisprobleme aufgreift und zu einer tatsächlichen Chancengleichheit führt“, ist die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung, Waltraud Kriege-Weber, überzeugt. Dazu würde zum Beispiel die Entlastung von der Care-Arbeit zählen. Innerhalb der Familien wird ein Großteil der Betreuungs- und Pflegeaufgaben von Frauen übernommen, wenn entsprechende Einrichtungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen beziehungsweise nicht in Frage kommen. Auch Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Übernahme von Funktionen können ein wichtiges Instrument sein, zumal gerade Frauen sich häufiger als Männer unterschätzen.
Gleichstellung sollte jedoch nicht über demokratischen Prozessen sowie der freien Willensbildung Einzelner stehen. Denn gesetzlich erzwungene Parität kann zu einer Abwertung der Qualifikation sowie Schwächung der Position von Frauen führen – weil die Annahme zugelassen wird, sie hätten die jeweilige Funktion vor allem wegen einer Quote erlangt.
dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp sieht eine weitere Gefahr bei Besetzungsvorgängen, die der in der Verfassung verankerten Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unterliegen: „Es ist keine gute Idee, den Stellenwert der aus guten Gründen bestehenden Regelung zur Bestenauslese zu relativieren.“ Es werde der Bestenauslese nicht gerecht, wenn der Eindruck erweckt wird, sie kann verdrängt werden, weil sie störend wirkt bei der Umsetzung politischer Ziele.
Der dbb sh hat dem Landtag deshalb nicht nur empfohlen, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Landesorganbesetzungsgesetz anzupassen. Darüber hinaus sollten auch bereits bestehende Regelungen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden mit dem Ziel einer als Chancengleichheit verstandenen Gleichstellungspolitik sowie einer damit einhergehenden Vereinfachung der Rechtsmaterie.
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