17. April 2020
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Personelle Auswirkungen der Pandemie:

Fortsetzungsregelungen für den Landesdienst

Wege aus der Annormalität werden auch in der Dienststellenpraxis angestrebt - aber natürlich nur behutsam gegangen. Zunächst hat das Land einen neuen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem an die bisherigen Regelungen angeknüpft wird. Der neue Erlass gilt ab dem 20. April und ist zunächst bis zum 10. Mai befristet.

Im Wesentlichen wird die bisherige Strategie fortgesetzt, die von einer reduzierten Präsenzpflicht und Kontakteinschränkungen geprägt ist. Dabei weisen wir auf folgende Punkte hin:

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Erlass der Staatskanzlei