In seiner letzten Tagung im Jahr 2023 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen, wonach Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, einen Beitragszuschuss erhalten können. Der dbb schleswig-holstein sieht das ab dem Jahr 2024 geltende Gesetz differenziert: für einige Betroffene ist die Regelung durchaus sinnvoll. Viele andere - insbesondere Nachwuchskräfte - könnten allerdings in eine Situation gelockt werden, die sich im Nachhinein als nachteilig erweist.
Die Möglichkeit eines hälftigen Beitragszuschusses ist insbesondere für Beamtinnen und Beamte sinnvoll, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keinen Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) haben oder für die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wegen später oder nur vorübergehender Verbeamtung oder wegen ihrer Familiensituation eine interessante Option ist.
Aus Sicht des dbb bleibt die reguläre Beihilfe – ergänzt um eine PKV – jedoch ein Attraktivitätsmerkmal des Beamtenverhältnisses, welches dem damit verbundenen Fürsorgerecht folgt. Dieses Attraktivitätsmerkmal wird aber entwertet, wenn der bisherige Beihilfestandard durch ein irreführendes Antragsrecht auf einen GKV-Beitragszuschuss relativiert wird.
Eine solche Irreführung wird leider durch die neue Regelung provoziert, weil das GKV-Modell anstatt schlüssiger Sachgründe lediglich vermeintliche finanzielle Nachteile des PKV-Basistarifs voraussetzt. Der Basistarif ist jedoch als Vergleichsmaßstab ungeeignet, weil er im Gegensatz zu beihilfekonformen Restkostentarifen viel zu teuer ist. Wer voreilig auf die reguläre Beihilfe verzichtet, trifft eine häufig unumkehrbare Entscheidung, die einen dauerhaften Ausschluss von damit verbundenen Leistungen bedeutet. Das könnte insbesondere bei Nachwuchskräften später für Ernüchterung sorgen. Der dbb sh wird deshalb Beamtinnen und Beamte durch eine aussagekräftige Information dabei unterstützen, sachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die weitrechende Option einer Abkehr von der beamtenspezifischen Beihilfe wird befürwortet von Gewerkschaften außerhalb des auf den öffentlichen Dienst spezialisierten Spitzenverbandes dbb sowie von politischen Strömungen, die die aus guten Gründen bestehende Absicherung der Beamtinnen und Beamten für unsolidarisch und/oder überholt halten. Der dbb setzt sich für ein modernes, aber attraktives Beamtenrecht sowie den Erhalt bewährter Fürsorgeleistungen ein.
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