14. Mai 2020
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Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten:

Gut dass es sie gibt aber schade dass es die geben muss

Aus Sicht des dbb Schleswig-Holstein ist es bedauerlich, dass derart viele Bürgerinnen und Bürger Anlass haben, sich an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten zu wenden. „Das ist als Signal zu werten, dass sowohl in der Politik als auch in den Behörden ein nahezu unverändert großer Handlungsbedarf besteht“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Der dbb sieht drei große Problembereiche:

Erstens ist die Sozialverwaltung insgesamt weit von einer ausreichenden Personalausstattung entfernt. Häufig ist es gar nicht möglich, sich mit der eigentlich notwendigen Zeit und Sensibilität um die individuellen Belange der hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Auch in der aktuellen Pandemie-Situation wird deutlich, dass alles auf Kante genäht ist und kein Spielraum für unvorhersehbare Entwicklungen besteht.

Zweitens ist das Sozialrecht in vielen Bereichen derart kompliziert, dass es auch für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eine große Herausforderung darstellt, den Betroffenen ihre berechtigten Ansprüche zu bewilligen und die Steuerzahler vor ungerechtfertigten Ausgaben des Sozialstaates zu schützen.

Auch das dritte Problem darf nicht verkannt werden: Nach wie vor ist die Behördensprache für viele Bürger unverständlich. Die Beschäftigten wären durchaus in der Lage, verständlicher zu formulieren, zumal das inzwischen Gegenstand der Ausbildung ist. Doch in der Praxis bestehen häufig Vorgaben, sprachlich veraltete und wenig bürgerfreundliche Textbausteine oder Vordrucke zu verwenden.

Solange diese Herausforderungen nicht ernsthaft angegangen werden, wird die Bürgerbeauftragte eine unverzichtbare Einrichtung bleiben. „Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass es sie gibt, aber auch schade, dass es sie geben muss“, so Tellkamp.

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