11. Mai 2026
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Austausch mit Staatssekretärin Franziska Richter:

Herausforderungen der Beamten- und Tarifpolitik beleuchtet

Bei der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dientes und den damit zusammenhängenden gewerkschaftlichen Forderungen geht es häufig um viel Geld. Die Bereitstellung in Schleswig-Holstein läuft über das Finanzministerium des Landes. Deshalb ist es naheliegend, dass der dbb sh mit dessen Hausspitze in einem engen und regelmäßigen Austausch steht. So wurden mit Staatssekretärin Franziska Richter aktuelle Themen wie die Einkommensanpassung, die Höhergruppierungspraxis und die Wegstreckenentschädigung besprochen.

Breiten Raum nahm das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten ein, mit dem nicht nur der letzte Tarifabschluss übertragen, sondern auch die erforderlichen Korrekturen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation vorgenommen werden sollen. Der dbb sh begrüßt ausdrücklich, dass zu diesem “große Wurf” angesetzt wird und unterstützt das Ziel, dass die Zahlungen so schnell wie möglich bei den Betroffenen ankommen. Dabei wird allerdings nicht ausgeblendet, dass es noch Differenzen gibt (zum Beispiel zur Zulässigkeit vom Partnereinkommen abhängiger Besoldungsbestandteile), die nachgelagert geklärt und gegebenenfalls korrigiert werden müssen.

Bei diesem Gesetzgebungsverfahren und dem vorgelagerten Tarifabschluss wird besonders deutlich, dass es um viel Geld geht: Der Tarifabschluss kostet das Land im laufenden Jahr 17 Millionen Euro und im Folgejahr 35 Millionen Euro; die Besoldungsanpassung schlägt unter Einbeziehung  der erzwungenen Korrekturmaßnahmen sogar mit 282 (2026) beziehungsweise 181 Millionen (2027) Euro zu Buche - übrigens Mittel, die den Beschäftigten nicht zuletzt aufgrund gewerkschaftlicher Aktivitäten zusätzlich zufließen.

Der dbb sh untermauerte die Erwartungshaltung, dass auch die Wegstreckenentschädigung von aktuell 0,20 bzw. 0,30 Cent, die Beschäftigte beim Einsatz ihres privaten Pkw für dienstliche Zwecke erhalten, dringend angepasst werden muss. Während die Staatssekretärin auf nicht vorhandene Haushaltsspielräume hinwies, kann aus Sicht des dbb sh nicht akzeptiert werden, dass Beschäftigte draufzahlen müssen, um dienstliche Aufgaben zu erfüllen. Hier wird weiter um eine Lösung gerungen.

Nicht akzeptabel ist aus Sicht des dbb sh weiterhin die in Teilen des Tarifsektors gängige Praxis des Landes, Höhergruppierungen von einer Rückzahlungsverpflichtung der Beschäftigten im Falle einer erfolgreichen Verbandsklage der Arbeitgeber gegen das aktuelle Eingruppierungsrecht ("Arbeitsvorgang") abhängig zu machen. Diese Praxis führt nicht nur zu einer Verunsicherung der Betroffenen, sondern ist nach Überzeugung des dbb sh auch rechtswidrig. Deshalb fordern wir, diese Maßnahmen einzustellen, um eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, die wir aber gegebenenfalls keineswegs scheuen.

Eine Fortsetzung des Gesprächs, an dem für den dbb sh Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp sowie sein Stellvertreter Tobias Schmiedeberg teilgenommen haben, wurde vereinbart. Dabei soll auch das Thema “Bürokratieabbau und Verwaltungsstrukturreformen” vertieft werden.