15. Januar 2021
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Deutliche Kritik des dbb sh an geplanter Finanzanlagestrategie:

Hier werden falsche Hoffnungen geweckt

Das Land Schleswig-Holstein plant eine gesetzliche Pflicht zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei seinen Finanzanlagen. Bei der Anhörung des Landtages gab es von den meisten Institutionen Zustimmung. Der dbb Schleswig-Holstein warnte dagegen ungeachtet seiner grundsätzlichen Befürwortung von Nachhaltigkeit: "Hier werden falsche Hoffnungen geweckt und zweifelhafte öffentliche Signale gesendet!"

Aktuell befinden wir uns in einer Phase, die durch diverse soziale und wirtschaftliche Notsituationen, voluminöse staatliche Hilfspakete und einer daraus resultierenden immensen Staatsverschuldung gekennzeichnet ist. Aus unserer Sicht ist es ausgesprochen unpassend, in dieser Phase Strategien für Finanzanlagen zu entwickeln und zu diskutieren. Die Realität ist nicht von dem Problem geprägt, wie der Staat sein Geld anlegt, sondern wie die öffentlichen Aufgaben und Ausgaben auskömmlich finanziert werden können. Dieses Problem ist übrigens nicht erst durch die Pandemie entstanden, aber natürlich nochmals verschärft worden.

Zudem wird mit dem geplanten Gesetz der Eindruck erweckt, das Land könnte auf dem international und von atemberaubenden Summen geprägten Finanzmarkt einen nennenswerten Beitrag für die Förderung der im Gesetzentwurf genannten Ziele leisten. Dazu gehören auch die Abwendung der Todesstrafe, der Terrorismusfinanzierung und von Angriffskriegen oder die Nichtverbreitung von Kernwaffen. „Schleswig-Holstein ist zweifellos ein großartiges Bundesland, sollte aber keine Selbstüberschätzung betreiben“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp in der Stellungnahme.

Ungeachtet dessen handelt es sich natürlich um unterstützenswerte Zielsetzungen. Das gelingt jedoch nicht durch die Förderung von Symbolpolitik und Bürokratie - jene wird durch die Aufstellung eigner Kriterien für die Finanzanlage und das damit verbundene komplexe Prüfungserfordernis verursacht. Erforderlich wären vielmehr ein zumindest bundeweit geltender Rahmen sowie eine zielführende Umwelt- Sozial- Wirtschafts- und Außenpolitik.

Sollten Finanzanlagen des Landes Schleswig-Holstein in die falsche Richtung gehen, ist unabhängig von einem neuen Gesetz eine Korrektur möglich geboten.

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