02. März 2021
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Rechtsgrundlagen für Polizei und Rettungsdienst:

Im Einsatz ist Rechtssicherheit erforderlich

Beschäftigte im Einsatzdienst müssen häufig sehr kurzfristig Entscheidungen treffen, die sogar über Leben und Tod entscheiden können. Der dbb sh stellt sich hinter die Kolleginnen und Kollegen: "Zu einer hohen emotionalen Belastung darf dann nicht auch noch Rechtsunsicherheit kommen. Deshalb begrüßen wir erfolgte Gesetzgebungsverfahren für zwei betroffene Bereiche: den Rettungsdienst und die Polizei." Während der Bundesgesetzgeber das Notfallsanitätergesetz angepasst hat, wurde in Schleswig-Holstein das Polizeirecht weiterentwickelt.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn Lebensgafahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Die Neuregelung im Notfallsanitätergesetz schafft mehr Rechtssicherheit in der täglichen Praxis. Der Rettungsdienst ist damit nicht mehr grundsätzlich auf die rechtliche Kostruktion des rechtfertigenden Notstandes (§ 43 StGB) angewiesen, um sich nicht strafbar zu machen, wenn sie entsprechend tätig werden müssen. Damit liegt auch ein weiterer Beleg dafür vor, dass erreichte Verbesserungen bei der Bezahlung mehr als gerechtfertigt sind: Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter profitieren als Tarifbeschäftigte von einer verbesserten Eingruppierung und als Feuerwehrbeamtinnen und -beamte von einer in Schleswig-Holstein erreichten Einführung einer Zulage für die Tätigkeit in der Notfallrettung. Dennoch ist hier noch Luft nach oben, außerdem bleibt die 48-Stunden-Woche ein Problem, welches dringend angegangen werden muss.

Das Polizeirecht, welches in Schleswig-Holstein ungewöhnlicherweise weiterhin nicht in einem eigenen Polizeigesetz, sondern im Landesverwaltungsgesetz "untergebracht" ist (z.B. mit der Folge, dass sich die Definition des Verwaltungsaktes quasi neben dem finalen Rettungsschusses findet), wurde umfassend modernisiert. Unter anderem wurde eine Regelung zum besagten finalen Rettungsschuss aufgenommen. Bislang lag ausgerechnet für den schwersten Grundrechtseingriff keine gesetzliche Regelung vor. Nunmehr ist die Zulässigkeit in absoluten Ausnahmesituationen als letztes Eingriffsmittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben geregelt. Weitere Elemente der Gesetzesänderung sind unter anderem Zuverlässigkeitsprüfungen, der Einsatz von Bodycams, Regelungen für den Einsatz verdeckter Ermittler, die Fußfessel sowie der Einsatz von "Elektroschockern". Allein diese Aufzählung zeigt auch für Außenstehende, welchen besonderen Herausforderungen Polizeibeamtinnen und -beamten ausgesetzt sind. Die Rahmenbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen halten mit dieser Entwicklung nicht immer Schritt, was nicht hingenommen werden darf.

Die beiden betroffenen Fachgewerkschaften unter dem Dach des dbb - in diesem Falle die Deutsche Polizeigewerkschaft sowie die komba gewerkschaft (für Feuerwehr und Rettungsdienst) - begrüßen die gesetzlichen Klarstellungen und bleiben gemeinsam mit dem dbb am Ball, um faire Arbeits- und Einkommensbedingungen zu gewährleisten. Das bleibt für den dbb und seine Fachgewerkschaften das wichtigste Ziel für den gesamten öffentlichen Dienst.