19. August 2019
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Urteil des Monats:

Kein Zwang zum "Home Office"

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bedeutet nicht, dass er von seinen Beschäftigten verlangen kann, ihre Arbeitsleistung durch Telearbeit, also im "Home Office" zu erbringen.

Das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers bedeutet, dass er grundsätzlich nicht nur Inhalt und Zeit, sondern auch den Ort der Arbeitsleistung bestimmen kann. Jedenfalls soweit bei dieser Konkretisierung der Arbeitsleistung billiges Ermessen ausgeübt wird und bestehende Regelungen beachtet werden. Dieses in der Gewerbeordnung verankerte Weisungsrecht findet auch auf Arbeitsverhältnisse innerhalb des Öffentlichen Dienstes Anwendung.

Ein Arbeitgeber, der auf dieser Grundlage Telearbeit anordnet, überschreitet allerdings die Grenzen des Weisungsrechts. Die Umstände der Telearbeit unterscheiden sich in erheblicher Weise von einer Tätigkeit, die in einer Betriebsstätte zu verrichten sind. Deshalb besteht keine arbeitsvertragliche Verpflichtung, von zuhause aus zu arbeiten. Die Ablehnung des Arbeitnehmers stellt keine "beharrliche Arbeitsverweigerung dar, so dass eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.

Diese Rechtslage wird nicht dadurch beeinflusst, dass "Telearbeit" mit Blick auf die Vereinbarung von Beruf und Familie für viele Beschäftigte Interessant sein dürfte. Dies ergibt sich aus einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (17 Sa 562/18).

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Schleswig-Holstein eine "59'er-Vereinbarung über mobile Arbeit und Wohnraumarbeit" existiert, zudem bestehen - auch auf kommunaler Ebene - diverse individuelle Dienstvereinbarungen. Auch unser Seminarprogramm beinhaltet regelmäßig Veranstaltungen zu dieser Thematik.

Das Urteil bzw. die Darstellung waren Gegenstand unseres Jahresaufbauseminars 2019 zum öffentlichen Dienstrecht. In dieser Seminarreihe werden jährlich die wichtigsten neueren Urteile sowie Änderungen beamten- und arbeitsrechtlicher Regelungen vorgestellt. Aus der jeweils letzten Veranstaltung wählen wir beispielhaft 12 Urteile aus, über die wir an dieser Stelle als "Urteil des Monats" informieren.