Der dbb schleswig-Holstein hat den Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, die Befristungspraxis in der unmittelbaren Landesverwaltung zu korrigieren, ausdrücklich begrüßt. Künftig sollen befristete Beschäftigungsverhältnisse nur noch möglich sein, wenn ein Sachgrund vorliegt. Berufliche Perspektiven können damit nicht mehr einfach ausradiert werden.
„Das ist ein erster Schritt, um die deutlich zu hohe Zahl von Befristungen im öffentlichen Dienst zu reduzieren“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Gerade der öffentliche Dienst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und Willkür verhindern. „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte infolge von Befristungen der Perspektivlosigkeit ausgesetzt werden, ohne dass dafür ein nachvollziehbarer Grund benannt werden muss“.
Zudem stehe der öffentliche Dienst für Kontinuität und Zuverlässigkeit der Aufgabenerfüllung. Dazu passen keine pauschal befristeten Arbeitsverhältnisse. Wenn beim Land dennoch von diesem Instrument Gebrauch gemacht werden soll, muss es dafür jetzt immer einen nachprüfbaren Grund geben, zum Beispiel einen Vertretungsfall.
Trotz der neuen Beschlusslage sind aber noch nicht alle Probleme gelöst. Die Vertretungspraxis für Lehrkräfte, bei der angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Ferien in die Arbeitslosigkeit geschickt werden, oder die weiter bestehenden Ausnahmeregelungen im Hochschulbereich bleiben eine große Baustelle. Zudem erfasst die neue Beschlusslage nicht die Kommunen. Der dbb schleswig-holstein apppelliert an alle Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten.