Nach dem Willen der Landesregierung sollen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 14 Monate lang mit keinem Cent aus der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder profitieren. Das wurde heute in einem kontroversen Gespräch mit Finanzministerin Monika Heinold und dem Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter deutlich. Das ist aus Sicht des dbb sh ein fatales Signal an die Betroffenen, die fast ausnahmslos ihr gesamtes Berufsleben für funktionierende öffentliche Dienstleistungen standen und jetzt wie alle anderen Bürger hohen Inflationsraten ausgesetzt sind. „Der Landtag sollte sich gut überlegen, ob er diese politisch gewollte Klatsche wirklich absegnet“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.
Darum geht es: Die Tarifeinigung sieht vor, dass den Beschäftigten zunächst eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro ausgezahlt wird und dass die Entgelte dann ab Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen. Mit der Landesregierung wurde im Vorwege eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldung und Versorgung vereinbart. Das will die Landesregierung den aktiven Beamtinnen und Beamten auch zubilligen. Die Versorgungsempfänger sollen dagegen lediglich von der linearen Anpassung ab Dezember 2022 profitieren.
Das soll damit begründet werden, dass die Corona-Sonderzahlung ganz bewusst nur für aktive Tarifbeschäftigte zum Ausgleich coronabedingter Belastungen gezahlt wird. Folglich könne sie auch nur auf aktive Beamtinnen und Beamte übertragen werden.
Das sieht der dbb sh anders: Dass die Tarifeinigung nur für aktive Beschäftigte gilt, ist logisch - das betrifft letztendlich auch die lineare Anpassung. Eine wirkungsgleiche Übertragung bedeutet, dass sowohl die lineare Anpassung als auch die ergänzende Zahlung zu berücksichtigen sind – letztere für die Pensionäre als steuerpflichtige Einmalzahlung.
Selbst wenn man der Sichtweise der Landesregierung folgen würde, ist es durchaus möglich, die Pensionäre an der Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen – eben durch eine separate Einmalzahlung, die sich an der Corona-Sonderzahlung für die aktiven Kolleginnen und Kollegen orientiert. Wenn dies verweigert wird, bedeutet das nichts anderes, als dass mit einer konstruierten Argumentation eine weitere Möglichkeit geschaffen wird, die öffentlichen Kassen zu entlasten – auf dem Rücken der Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger. Es bleibt zu hoffen, dass der Landtag dieses Foulspiel erkennt und für eine Korrektur sorgt.
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