28. März 2018
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Neue Regelung für Landesbeschäftigte:

Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich

Heute haben die gewerkschaftlichen Spitzenverbände und die Landesregierung eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landesbeschäftigten neue Flexibilität bei der Ableistung ihrer Arbeitszeit ermöglicht. dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp, der für den dbb die Verhandlungen geführt und die Vereinbarung unterzeichnet hat, kommentiert: „Mit Blick auf die Entwicklungen in der Arbeitswelt und dem Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes in Sachen Attraktivität ist es sinnvoll, den Beschäftigten mehr Flexibilität auch hinsichtlich des Arbeitsortes zu bieten. Doch das Thema Arbeitszeit hat sich damit für uns noch nicht erledigt.“

Die am 1. April in Kraft tretende Vereinbarung beinhaltet im Kern zwei Varianten: Erstens können Beschäftigte aus persönlichen Gründen (z.B. familiäre Angelegenheit) kurzfristig außerhalb der Dienststelle arbeiten. Zweitens können Beschäftigte grundsätzlich vereinbaren, einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause abzuleisten. Sie werden für diese Zwecke mit Laptops ausgestattet.

Dabei können die Beschäftigten weder zu derartigen Arbeitsformen verpflichtet werden, noch besteht ein Rechtsanspruch. Dennoch ist das Land gut beraten, entsprechende Wünsche im Sinne der Vereinbarung auch tatsächlich zu ermöglichen. Einschränkungen gibt es natürlich zum Beispiel bei Polizei und Unterrichtsversorgung an den Schulen. Doch auch hier darf das Erfordernis einer Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen verloren werden. Aus unserer Sicht sollten auch Lehrer, die seit jeher einen wichtigen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen müssen, mit Laptops ausgestattet werden. Deren Belange sind jedoch nicht Gegenstand der Vereinbarung. Hier muss also noch nachgelegt werden. Zudem gilt die Vereinbarung nicht auf kommunaler Ebene, weil hier Vereinbarungen nach § 59 MBG keine unmittelbare Wirkung entfalten können. Sie ist jedoch impulsgeber: wir empfehlen den Kommunen, ihren Beschäftigten durch Dienstvereinbarungen entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.

Darüber hinaus gibt Tellkamp zu bedenken: „Die Vereinbarung kann nur ein erster Schritt sein, um die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst zeitgemäß und konkurrenzfähig auszugestalten. Vor allem muss die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte abgesenkt werden. Auch die Ermöglichung von Langzeitkonten und Altersteilzeit sind Wünsche vieler Beschäftigter, denen sich öffentliche Arbeitgeber nicht verschließen sollten.“

Vereinbarung nach § 59 MBG "Rahmenbedingungen für flexible Arbeitsformen in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein"

In Kürze wird der dbb sh an dieser Stelle ergänzend eine Info "mobile Arbeit und Wohnraumarbeit in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein - Fragen und Antworten" veröffentlichen.