Die auf der Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes getroffene Vereinbarung über flexible Arbeitsformen (insbesondere Hoemeoffice) wurde unter Berücksichtigung eines Evaluationsberichtes weiterentwickelt und in einer neuen Fassung unterzeichnet. Dabei wurde nicht nur die Lesbarkeit und Anwenderfreundlichkeit verbessert.
Die neue Fassung beinhaltet die Klarstellung, dass die Kosten der technischen Ausstatung durch die Dienststelle getragen werden. Weiterhin wird klargestellt, dass bezüglich der Arbeitszeiterfassung und des Arbeitsschutzes die bestehenden Vorschriften auch bei flexiblen Arbeitsformen gelten.
Es wird aber auch deutlich, dass die Nutzung flexibler Arbeitsformen ein Entwicklungsprozess bleibt:
Eine angestrebte weitere Vereinbarung, die moderne Büro- und Raumkonzepte betrifft, wird sich auch auf die Nutzung von Homeoffice auswirken. Die Vereinbarung über flexible Arbeitsformen sieht bereits jetzt die Bereitschaft der Wohnraumarbeit inanspruchnehmenden Beschäftigten zur Nutzung von modernen Büro- und Raumkonzepten vor.
Zudem sollen weitere Informationen beziehungsweise Hilfestellungen vorgelegt werden. Insbesondere sind Handreichungen zur Gefährdungsbeurteilung für Wohnraumarbeit, zum Datenschutz und zur technischen Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätze zu nennen.
Die Vereinbarung gilt für die Landesbehörden in Schleswig-Holstein und ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Die übrigen Behörden, insbesondere auf kommunaler Ebene, können die Vereinbarung als Grundlage beziehungsweise Anregung für ihre eigenen Dienstvereinbarungen nutzen. Da sich die Veröffentlichung im Amtsblatt verzögert hat, stellen wir die Vereinbarung hier zum Download bereit.
Vereinbarung über Rahmenbedingungen für flexible Arbeitsformen
Medien-Information der Landesregierung mit Statements der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen