Müssen Steuerpflichtige mit einem eigenen Landesgesetz vor diskriminierenden Finanzbeamten geschützt werden? Und Bürger vor Polizisten oder sogar Schüler vor Lehrkräften? Der dbb sh sagt nein, denn der öffentliche Dienst unterfällt dem bereits bestehenden Diskriminierungsverbot und arbeitet professionell. "Fälle, in denen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vor verbalen oder körperlichen Angriffen geschützt werden müssen, kommen in der Praxis weitaus häufiger vor", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. "Hier ist der politische Handlungsbedarf weitaus größer!"
Die Regierungsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben einen vom Sozialministerium initiierten Gesetzentwurf vorgelegt, um Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu vermeiden und die Rechte von Diskriminierten zu stärken.
Ob das Gesetz erforderlich ist, dürfte zumindest fraglich sein. Wenn Menschen sich von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes diskriminiert fühlen, zum Beispiel im Rahmen von Überprüfungen bestimmter Branchen, handelt es sich meist um “gefühlte” Diskriminierungen bei der eigentlich ordnungsgemäßen Durchsetzung geltenden Rechts. Hinzu kommt, dass die Verfassung und diverse Spezialgesetze bereits ein Diskriminierungsverbot vorsehen.
Wenn jetzt ein zusätzlich ein landesspezifisches Gesetz kommt, könnte der Eindruck entstehen, gerade in Schleswig-Holstein wird es mit dem Diskriminierungsverbot nicht so genau genommen, was abwegig ist. So ist es auf den ersten Blick schlüssig, wenn laut Gesetzentwurf die Kommunen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Auch das ist aber alles andere als logisch. Demnach bliebe eine diskriminierende Aufgabenerfüllung durch Kommunen, wo die weitaus meisten Bürgerkontakte bestehen, bezüglich des Gesetzes folgenlos. Nur wenn Landebehörden tätig werden, kämen die Vorschriften zu Anwendung. Zusätzlich kompliziert wird es bei gemeinsamen Einsätzen, zum Beispiel von kommunalen Ordnungsämtern und der Landespolizei.
Der dbb sh warnt auch vor bürokratischen Folgen des Gesetzes. Die beschränken sich nicht auf den Umgang mit unterschiedlichen Diskriminierungsbegriffen oder auf mögliche Gerichtsverfahren; vorgeschaltete Belastungen bei entsprechenden Anschuldigungen dürften schwerer wiegen. Übrigens sind nicht nur zusätzliche Arbeitsbelastungen in den Dienststellen zu befürchten, sondern auch psychische Belastungen der beschuldigten Beschäftigten.
Der dbb sh empfiehlt, insbesondere durch Sensibilisierungen und Qualifizierungen zur Vermeidung von (auch versehentlichen) Diskriminierungen beizutragen und einen Nachjustierungsbedarf der bestehenden Rechtslage vorrangig bundeseinheitlich anzustreben. Denn Diskriminierung darf nicht toleriert werden - egal, wo sie stattfindet.
Der dbb sh hat seine Positionen gegenüber dem Sozialausschuss des Landtages in einer schriftlichen Stellungnahme deutlich gemacht und durch Landesvorsitzenden Kai Tellkamp in der mündlichen Anhörung bekräftigt. Wir werden über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.