08. Dezember 2022
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Mitbestimmungsgesetz geändert:

Schutz für Schleswig-Holsteinische Personalräte angepasst

Positive Nachricht für Personalräte: In das Mitbestimmungsgesetz wurden Regelungen aufgenommen, die den Schutz bei der Personalratsarbeit gewährleistet. Dabei geht es insbesondere um ein Benachteiligungsverbot, welches gleichzeitig um ein Begünstigungsverbot ergänzt wird.

Wörtlich heißt es in Absatz 1 des neuen Paragraf 8 a MBG Schl.-H.: „Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen, dürfen darin nicht behindert oder in einer die guten Sitten verstoßenden Weise beeinflusst werden sowie wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.“ Damit sind nicht nur Personalratsmitglieder erfasst, sondern auch etwa Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretungen und Wahlvorstandsmitglieder.

Weiterhin wurde in einem zweiten Absatz dem für Beamtinnen und Beamte geltenden Dienstunfallrecht Rechnung getragen, indem die Personalvertretungsaufgaben einbezogen werden. Ein bei der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben erlittener Unfall wird wie ein Dienstunfall nach den beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften behandelt.

Mit der Änderung wurden Vorschläge des dbb sh aufgegriffen. Der Handlungsbedarf ist entstanden, weil die bisher im Bundespersonalvertretungsgesetz verankerten für die Länder geltenden Schutzregelungen nur noch übergangsweise gelten. Wenn sie weiterhin Bestand haben sollen, mussten sie also in das Landesrecht überführt werden. Die das Arbeitsrecht betreffenden für die Länder geltenden Schutzregelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Kündigungsschutz und Übernahmeschutz für Auszubildende) bleiben aufgrund der hier weiterhin bestehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestehen.

Außerdem wurde eine schulspezifische Anpassung des Mitbestimmungsgesetzes vorgenommen: Die nach den Landtagswahlen neu gebildete Regierungskoalition hat entschieden, dass die Angelegenheiten der beruflichen Bildung sowie das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) wieder in den Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums (zuvor Wirtschaftsministerium) übergehen. Die Auswirkungen auf die Personalrätestruktur werden im Mitbestimmungsgesetz nachvollzogen.

Eine aktuelle Ausgabe des Mitbestimmungsgesetzes einschließlich wichtiger ergänzender Regelungen wird aktuell vorbereitet und im Zuge unserer Personalvertretungsseminare sowie ergänzend durch die dbb Mitgliedsgewerkschaften ausgegeben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass im Jahr 2023 von März bis Mai in den meisten Dienststellen die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden. Wir haben bereits diverse Schulungen für Wahlvorstände durchgeführt.

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung