31. Juli 2020
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Weiterentwicklung der Ausbildungsmöglichkeiten:

Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten Studiengängen

Ab August 2020 ist eine weitere Ausbildunsgmöglichkeit im öffentlichen Dienst tarifvertraglich geregelt: ausbildungsintegrierte duale Studiengänge. Damit besteht auch in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, zusammenhängend einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie einen akademischen Grad (Bachelor) zu erwerben. Dem dbb war es als Tarifvertragspartei wichtig, diese moderne Ausbildungsmöglichkeit zu schaffen und im Interesse der Nachwuchskräfte mit sinnvollen Regeln zu versehen.

Ein entsprechender Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen wurde sowohl mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als auch mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund abgeschlossen. Die Ausbildungsgänge sind also auf allen staatlichen Ebenen möglich.

Das ausbildungsintegrierte duale Studium gliedert sich in einem Ausbildungsteil und einen Studienteil, die jeweils dem Erreichen der entsprechenden Ausbildungsqualifikation dienen. Dabei beinhaltet der Studienteil fachtheoretische Studienabschnitte an der kooperierenden Hochschule und berufspraktische Studienabschnitte grundsätzlich beim Arbeitgeber.

Anstelle eines Ausbildungsentgeltes wird ein sich daran orientierendes Studienentgelt gezahlt, ergänzt um eine Studienzulage in Höhe von pauschal 150 Euro während des Ausbildungsteils. Mit dieser Zulage soll die Attraktivität der dualen Studiengänge gesteigert werden; zudem sollen die zeitliche und finanziellen Mehrbelastungen abgefedert werden. Die Studiengebühren werden ungeachtet dessen vom Arbeitgeber übernommen.

Eine weitere Besonderheit ist eine Rückzahlungsregelung: wer nach Abschluss der Ausbildung dem Arbeitgeber eigenverschuldet nicht mindestens 5 Jahre zur Verfügung steht, muss dem Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungskosten erstatten. Dies betrifft die Studiengebühren, die monatliche Studienzulage sowie die nach Abschluss des Ausbildungsteils bezogenen Studienentgelte.

Weitere Informationen stellen wir bedarfsbezogen zur Verfügung, selbstverständlich ist das Thema auch Gegenstand unserer einschlägigen Fortbildungen. Das Studienentgelt wird künftig in unserer Einkommenstabelle für Auszubildende und Anwärter im Detail dargestellt.

Wir sind gespannt auf die ersten praktischen Erfahrungen mit der neuen Ausbildungsform und haben für Optimierungsvorschläge immer ein offenes Ohr!