07. Mai 2020
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Wegen absehbarer Engpässe:

Übertragbarkeit von Resturlaub verlängert

Der Resturlaub aus 2019 muss normalerweise bis zum 30. September 2020 genommen werden. So sieht es die Schleswig-Holsteinische Erholungsurlaubsverordnung vor. Die Staatskanzlei hat jetzt die Voraussetzungen für die Nutzung einer Ausnahmeregelung geschaffen, so dass die Übertragung bis zum 31. Dezember 2020 möglich ist. Der entsprechende Erlass greift dabei Anregungen des dbb schleswig-holstein auf.

Mit der Verlängerung der Übertragbarkeit wird auf absehbare Engpässe bei der Umsetzung bestehender Urlaubsansprüche reagiert. Aufgrund der besonderen gegenwärtigen Belastungen in vielen Dienststellen können etliche Beschäftigte ihre Urlaubspläne nicht realisieren. Wenn persönliche Belange zurückgestellt werden, um der wichtigen Rolle des öffentlichen Dienstes bei der Bewältigung der Krisenlage gerecht zu werden, darf das nicht zu einer Gefährdung bestehender Urlaubsansprüche führen.

Die in der Erholungsurlaubsverordnung geforderte Voraussetzung „dringender dienstlicher Gründe“ wird als erfüllt angesehen. Somit können die Dienststellen bei Bedarf unmittelbar entscheiden, dass Resturlaub aus 2019 erst bis zum Ende des laufenden Jahres abgewickelt sein muss. Wir weisen darauf hin, dass die Option zwingend eine entsprechende Entscheidung der jeweiligen Dienststelle erfordert.

Die Regelung betrifft die Beamtinnen und Beamten der Landes- und der Kommunalverwaltung. In der Landesverwaltung ist auch der Tarifbereich einbezogen, weil hinsichtlich der Urlaubsübertragung übertariflich die jeweilige beamtenrechtliche Regelung gilt. Für kommunale Tarif-beschäftigte kommt die Anwendung der Tarifregelung (TVöD) in Frage, wonach der Resturlaub ggf. am 31. Mai angetreten (nicht abgewickelt!) werden muss. Die geltende Rechtsprechung, wonach z.B. ein drohender Urlaubsverfall einen vorherigen Hinweis des Arbeitgebers erfordert, bleibt unberührt.

Zu den offenen Forderungen des dbb schleswig-holstein gehört aber noch eine verbindliche Regelung, dass Überstunden ausgeglichen beziehungsweise gegebenenfalls bezahlt werden. Das ist derzeit insbesondere bei vielen Beamtinnen und Beamten noch nicht der Fall. Hier muss sich die Landesregierung dringend bewegen.

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