In der heißen Phase der Koalitionsverhandlungen hat Ministerpräsident Daniel Günther die Tagung des zeitgleich in Kiel tagenden dbb Bundeshauptvorstandes besucht. Dort hat er sich zur Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamtinnen und Beamten bekannt: Das müsse eine Selbstverständlichkeit sein. Das hören wir zwar gerne - jedoch werden nach Überzeugung des dbb schleswig-holstein Selbstverständlichkeiten nicht ausreichen, um aktuelle Probleme zu lösen.
Denn trotz der entsprechenden Praxis in den letzten Jahren sind die Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung unübersehbar. Außerdem musste das Land einräumen, dass die Besoldung nicht mit der Verfassung im Einklang steht. „Die neue Landesregierung wird sich darauf einstellen müssen, dass der noch vor der Landtagswahl erfolgte hastige Korrekturversuch auf den Prüfstand des dbb gestellt wird“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. „Da muss nachgelegt werden, und zwar unabhängig vom Partnereinkommen“ stellte er mit Blick auf die jüngst eingeführte Abhängigkeit einzelner Besoldungsbestandteile von der Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen der Partner/-innen klar.
Passend dazu kündigte der Ministerpräsident an, dass es auch in der neuen Legislaturperiode viel mit dem dbb sh zu besprechen gebe, um eine hinreichende Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Der Fachkräftemangel, der allerdings nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt sei, müsse als zentrales Problem gesehen werden.
Der dbb sh befürchtet, dass es kein Kinderspiel wird, im ausreichenden Umfang öffentliche Mittel für Personalausgaben zu generieren. Die neue Regierungskoalition wird sicherlich noch ganz andere Ausgabenwünsche haben. Dagegen steht die aktuelle Warnung des Landesrechnungshofes vor der erheblichen Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein.
Aus Sicht des dbb sh fällt dem Land inzwischen recht heftig auf die Füße, dass überfällige Maßnahmen bislang mit zu wenig Mut angegangen wurden: Nämlich kostspielige Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen sowie Verwaltungsabläufe flüssiger zu gestalten. „Das schafft notwendige Spielräume für eine zeitgemäße Personalpolitik, die nicht immer wieder durch Gerichte korrigiert werden muss“, so Tellkamp.
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