Die dbb Landesbünde Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein setzen sich dafür ein, dass die Zersplitterung des Besoldungsrechts zumindest in den nördlichen Bundesländern deutlich eingedämmt wird. „Der öffentliche Dienst muss insgesamt auf dem Arbeitsmarkt attraktiv sein und nicht vorrangig nur gegenüber anderen Bundesländern, was immer Verlierer hervorbringt“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Gemeinsam mit den Kollegen aus den benachbarten Ländern wird ein Prozess mit den Spitzen der drei betroffenen Finanzministerien angestrebt.
Die Initiative nahm beim dbb Bundesvorstand in Mecklenburg-Vorpommern Fahrt auf, wo der als Gast anwesende dortige Finanzminister Dr. Heiko Geue den Wettbewerbsföderalismus bei der Besoldung insbesondere im Verhältnis zu Schleswig-Holstein und Hamburg beklagte. Die dbb Landesbundvorsitzenden nahmen den Ball sofort auf und regten konkrete Gespräche an. Greue sagte seine Beteiligung direkt zu, auch dbb Bundesvorsitzender Uli Silberbach sicherte volle Unterstützung zu.
Seit der sogenannten Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Länder eigenständig die Besoldung der jeweiligen Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten regeln. Dadurch haben sich nicht nur die Besoldungstabellen, sondern auch Zulagen und Zuschläge auseinanderentwickelt. Die Situation hat sich infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Abstandsgebot der Besoldung gegenüber der sozialen Grundsicherung noch verschärft. In Schleswig-Holstein wird der Mindestabstand inzwischen bis hin zur Besoldungsgruppe A 10 nicht mehr eingehalten, worauf mit leistungsfeindlichen Familiensonderzuschlägen reagiert wird.
Das gemeinsame Ziel sollten transparente, verfassungsfeste, attraktive und möglichst einheitliche Besoldungsregelungen sein. Das aktuelle System erschwert dagegen einen sachlichen Vergleich und schürt Neiddebatten sowie einen unfairen Wettbewerb. Nicht zuletzt verursacht die komplexe länderspezifische Rechtslage überflüssige Bürokratie sowie vielschichtige Unsicherheiten bezüglich der verfassungsgemäßen Alimentation, die in jedem Bundesland individuell geprüft und gegebenenfalls gerichtlich eingeklagt werden muss.
Der dbb schleswig-holstein verantwortet zwei laufende Verfahren, in denen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ausstehen. Dabei geht es insbesondere um die „Weihnachtsgeldkürzung“ und um den vom Partnereinkommen abhängigen Familienergänzungszuschlag.
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