24. März 2022
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Landtag beschließt Gesetze zum Beamtenrecht

Verbesserung für Einige – Enttäuschung für Viele

"Wir haben kein Interesse daran, dass die verfassungswidrige Besoldungssituation in Schleswig-Holstein durch Privilegien für Beamtinnen und Beamte beseitigt wird. Benötigt wird ganz einfach eine auskömmliche, leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Besoldung.“ So kommentiert dbb Landesvorsitzender Kai Tellkamp den heutigen Gesetzesbeschluss des Schleswig-Holsteinische Landtages, mit dem die gerichtlich erzwungene Reparatur der Besoldung angestrebt wird.

Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung unter anderem klargestellt, dass es mit der Beamtenbesoldung möglich sein muss, eine vierköpfige Familie zu versorgen. Dabei müssen die Bezüge 15 Prozent oberhalb der sozialen Grundsicherung liegen. Doch die Messlatte wird in den unteren Besoldungsgruppen klar gerissen.

Aber anstatt die Grundbesoldung oder die Einschnitte in das Weihnachtsgeld zu korrigieren, wird ein Ausweichmanöver vorgenommen: Familienbezogene Leistungen werden – teils auf Antrag – deutlich ausgeweitet. Der Grund ist für den dbb sh klar: das ist die wesentlich günstigere Option. Denn es muss nur gezahlt werden, wenn und solange Kinder zu versorgen sind. Außerdem wird die Anpassung auch der mittleren und höheren Besoldungsgruppen vermieden – dies wäre nämlich eine zwingende Folge der Erhöhung unterer Gruppen, um die Abstände nicht einzuebnen.

Der gewählte Weg stellt nicht nur das Leistungsprinzip auf den Kopf – die Besoldung ist stärker als bisher von der Familiensituation statt von der Funktion abhängig – sondern dürfte aufgrund der problematischen Besserstellung von Beamtenkindern auch für neue gesellschaftspolitische Diskussionen sorgen.

Schwer nachvollziehbar ist auch, dass eine Rechtslage verschärft wird, die wichtige Beförderungen geradezu mit Bestrafungen verbindet: wer nach A 10 befördert wird, muss einen Teil der Beihilfekosten übernehmen und wer nach A 11 befördert wird, verliert den ohnehin zu geringen Anspruch auf den Weihnachtsgeld-Grundbetrag.

Schade - durch diese Entscheidungen, die teilweise erneut vor Gericht landen werden, wird auch die Freude über positive Gesetzesinhalte getrübt. Dazu zählen die Übertragung der Tarifanpassung auf die Besoldung, die Dynamisierung von Zulagen und überfällige Erhöhung der Wegstreckenentschädigung.

Der Landtag wäre gut beraten gewesen, wenn er sich genauer mit unserer Stellungnahme auseinander gesetzt und unseren vor der Beschlussfassung verschickten Brief an die Abgeordneten zum Anlass für weitere Beratungen genommen hätte.

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

Brief an die Abgeordneten

Stellungnahme des dbb sh zum Gesetz im Info-Center