11. März 2019
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung?

Vernichtende Stellungnahme des dbb zum Wahlrecht

Die vom Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingeholte Stellungnahme des dbb zur "pauschalen Beihilfe" fällt eindeutig aus: Ein Wahlrecht zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung wäre weder den Beamtinnen und Beamten, noch den Dienstherren, dem Land oder dem Gesundheitssystem dienlich. Statt Berufsattraktivität und Gerechtigkeit wären Rechtsunsicherheiten, Bürokratie, Irritationen und zusätzliche Kosten die Folgen.

Der dbb appelliert an den Landtag, den vorliegenden Gesetzentwurf, der es Beamtinnen und Beamten ermöglichen soll, sich für die gesetzliche Krankenversicherung mit der hälftigen Beitragserstattung über die "pauschale Beihilfe" zu entscheiden, zu den Akten zu legen.

Die Stellungnahme des dbb zeigt auf, dass mit der Initiative große Probleme für alle provoziert werden, die geeignet sind, eine schleichende Erosion entablierter Systeme - nämlich der Beihilfe, der Heilfürsorge und letztentlich des Berufsbeamtentums - einzuleiten.

Die Beihilfe und die Heilfürsorge gelten als Attraktivitätsfaktor für das Berufsbeamtentum, der mit Blick auf das Erforernis, Nachwuchskräfte zu finden und zu binden, kommuniziert statt relativiert werden sollte.