18. Oktober 2017
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Beispiel Rettungsdienst:

Welche Aufgaben gehören in den öffentlichen Dienst?

Der dbb sh fordert Klarheit, welche Aufgaben innerhalb des öffentlichen Dienstes angesiedelt sein müssen. Dass eine solche Debatte erforderlich ist, wird beispielhaft an der vorgesehenen Änderung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes deutlich. dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp: "Wenn es um Sicherheit und Gesundheit geht, dürfen die damit verbundenen Leistungen der Daseinsvorsorge nicht einem unternehmerischen Risiko ausgesetzt werden!"

Deshalb stößt das Vorgaben der Landesregierung, die Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes zuzulassen, beim dbb sh auf Kritik und Widerstand. Das haben wir bereits gegenüber Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei dem der Betriebsratsvorsitzende der RKiSH zur dbb-Delegation gehörte, deutlich gemacht. Die Durchführung des Rettungsdienstes und der Notfallrettung ist durch Gemeinwohlorientierung und nicht durch wirtschaftliche Interessen geprägt. Deshalb ist es auch zu vermeiden, dass aus Wettbewerbsgründen ein Druck auf Personalkosten generiert wird. Wenn der Weg für Lohndumping geebnet wird, zeigt das eine mangelnde Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten, die diese psychisch und physisch belastenden Aufgaben übernehmen. Zudem sind noch nicht einmal Vorteile für öffentliche Haushalte zu erwarten, da die Kosten des Rettungsdienstes refinanziert werden. Es wären sogar Nachteile zu befürchten, weil mit Genehmigungsverfahren auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Der Rettungsdienst ist ein typisches Beispiel dafür, dass eine klare Linie erforderlich ist, welche Aufgaben innerhalb des öffentlichen Dienstes zu erbringen sind. Dies fördert Effizienz, Rechts- und Planungssicherheit, faire Löhne und die Gewährleistung einer funktionierenden sowie politisch steuerbaren öffentlichen Aufgabenerfüllung. Dabei sollte der Wunsch der Bürger nach einem leistungsfähigen Staat, der wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge gewährleistet, beachtet werden.