06. Januar 2021
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dbb sh zu anonymen "Corona-Anzeigen":

Zur Interessenvertretung gehört nicht die Verfolgung von Fehlverhalten

In der Landesgeschäftsstelle des dbb gehen - zumeist anonyme - Hinweise zu vermeintlichen Verstößen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Kontaktbeschränkungen ein. Hierzu stellen wir klar: Der dbb sh beteiligt sich nicht an Denunziationen und lässt sich nicht als Strohmann instrumentalisieren, um Verstöße gegen Corona-Regelungen anzuzeigen. Vielmehr setzen wir uns dafür ein, dass der öffentliche Dienst in der Lage ist, bei guten Arbeitsbedingungen (einschließlich Gesundheitsschutz, Personalausstattung und Einkommen) maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie beizutragen.

Die Leistung und die Flexibilität des öffentlichen Dienstes ist gerade jetzt zu würdigen und zu unterstützen anstatt nach privatem Fehlverhalten Einzelner zu suchen. Ungeachtet dessen ist natürlich unstrittig, dass sich auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wie alle Bürger an die Kontaktbeschränkungen zu halten haben. Doch wir können und wollen Verstöße nicht beurteilen, prüfen oder gar ahnden. Dies obliegt gegebenenfalls den zuständigen Behörden.

Die Aufgabe des dbb ist und bleibt ausschließlich die Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten sowie Tarifveschäftigten des öffentlichen Dienstes!