Wenn akute Pflegesituationen auftreten, ist das für die Angehörigen stets mit einer besonderen Belastungssituation verbunden. Die coronabedingten Rahmenbedingungen kommen derzeit erschwerend hinzu. Deshalb wurden die ergänzenden Arbeitsbefreiungsmöglichkeiten (Ausweitung auf 20 Tage im Jahr) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei hat bestätigt, dass dies auch für Beamtinnen und Beamte möglich ist. Der dbb sh begrüßt den diesbezügliche Gleichklang unter den Statusgruppen.
Es geht darum, dass nahe Angehörige die Möglichkeit haben sollen, in akuten Pflegesituationen die Pflege sicherzustellen und organisieren zu können. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt das Pflegezeitgesetz. Der dort regulär bestehende Arbeitsbefreiungsanspruch von 10 Tagen wurde im Zuge der Corona-Gesetzgebung auf 20 Tage verdoppelt. Diese Ausweitung wurde jüngst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Um entsprechende Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen zu gewährleisten, wird auf die Schleswig-Holsteinische Sonderurlaubsverordnung zurückgegriffen. Diese weist für die genannten Pflegesituationen zwar nur einen Anspruch von 10 Tagen aus. Auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung können jedoch weitere 10 Tage bewilligt werden. Die Staatskanzlei hat inzwischen bestätigt, dass auf diese Ausnahmeregelung analog zum Pflegezeitgesetz bis zum 31. Dezember 2022 zurückgegriffen werden kann.
Ab dem Jahr 2023 gilt dann für beide Statusgruppen wieder der reguläre Anspruch von 10 Arbeitstagen im Jahr - es sei denn, die Rechtslage wird erneut angepasst.
Wer aufgrund akut auftretender Pflegesituationen bei nahen Angehörigen der Arbeit fernbleiben muss, ist also nicht darauf angewiesen, von vornherein Erholungsurlaub oder Zeitguthaben einzusetzen. Vorrangig kommen die speziellen Möglichkeiten für Arbeitsbefreiung beziehungsweise Sonderurlaub in Frage.