Nachbesserungen prägen Ergebnis der Einkommensrunde:
Zustimmung der Delegierten aus Schleswig-Holstein
Foto: komba Flensburg Erleichterung und Erfolg für alle, die sich für ein akzeptables Ergebnis stark gemacht haben - hier in Flensburg
In der Einkommensrunde für die Beschäftigten für Bund und Kommunen hat es eine Einigung gegeben. Entgegen ursprünglicher Vorhaben der Arbeitgeber konnten bessere Einkommenszuwächse, eine kürzere Laufzeit sowie soziale Komponenten für die unteren Entgeltgruppen erreicht werden. Wichtig ist auch eine Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten sowie eine ergänzende Anerkennung der Belastungen in Gesundheitsbehörden und Pflegeberufen. Einschnitte bei der Eingruppierung sind vom Tisch. Die folgerichtige Annahme des Ergebnisses durch die dbb Bundestarifkommission erfolgte auch mit den Stimmen der Delegierten aus Schleswig-Holstein.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Corona-Sonderzahlung im Dezember 2020 (steuer- und abgabenfrei): EG 1 - 8: 600 Euro, EG 9a - 12: 400 Euro, EG 13 - 15: 300 Euro. Diese Sonderzahlung stellt einen Entgeltzufluss für die Phase vor der linearen Anpassung mit einer sozialer Komponente dar.
Lineare Tabellenanpassung (Laufzeit bis 31. Dezember 2022): 1,4 % ab dem 1. April 2021, mindestens aber 50 Euro; 1,8 % ab dem 1. April 2022
Entgeltflexibilität: Die Entgeltumwandlung für das Leasing von Fahrrädern wird ermöglicht. Außerdem kann das Budget für leistungsorientierte Bezahlung durch Dienstvereinbarung alternativ z.B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine genutzt werden.
Außerdem:
Beschäftigte, die zwischen März 2020 und Februar 2022 in einer Gesundheitsbehörde zur Bekämpfung der Corona-Krise eingesetzt waren bzw. werden, erhalten für jeden Monat, in dem diese Aufgaben dominieren, eine Corona Sonderprämie in Höhe von 50 Euro.
Die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 – 8 wird ab dem Jahr 2022 um 5 Prozentpunkte auf 84,51 Prozent angehoben.
Azubis: Corona-Sonderzahlung (VKA 225 €, Bund 220 €) im Dezember 2020, Entgelterhöhung um 2 x 25 Euro zum 1. April 2021 und 2022.
Spürbare finanzielle Verbesserungen für Pflegekräfte, u.a. durch Einführung einer Pflegezulage und Abhebung der Intensivzulage sowie für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Angleichung der Arbeitszeit Ost an West wird 2023 abgeschlossen.
Besonderheiten für bestimmte Bereiche (z.B. Sparkassen, Flughäfen) sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den ergänzenden Informationen. Zusätzlich arbeiten wir an Praxishinweisen.