19. April 2026
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Steigende Inflation gefährden den Lebensstandard:

Einkommensanpassungen müssen jetzt aufs Konto – aber was ist mit der Entlastungsprämie und der Fahrtkostenentschädigung?

Die Einkommen der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst werden ab April (Landesdienst) beziehungsweise Mai (Bundes- und Kommunaldienst) um 2,8 Prozent angehoben. Das folgt aus den Tarifabschlüssen aus dem letzten (TVöD) beziehungsweise diesem (TV-L) Jahr. Auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird angepasst, wobei zusätzlich Korrekturen infolge der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Alimentation erfolgen sollen (vergl. unsere Infos vom 5. März). Trotz der erforderlichen Sorgfalt erwarten wir ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, damit die Zahlungen so zeitnah wie möglich erfolgen.

Mit Blick auf die Preisentwicklung sind die jeweiligen Anpassungen dringend erforderlich. Natürlich wäre im Lichte der aktuellen Inflation ein Nachschlag des Tarifabschlusses wünschenswert. Auf der anderen Seite ist es mehr als fraglich, ob die erzielten Ergebnisse jetzt überhaupt noch erreichbar wären. Denn auch die öffentlichen Haushalte stehen erheblich unter Druck.

In dieser Gemengelage findet die Diskussion über eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro statt. Selbst wenn die Rechtsgrundlage für die diese abgabenfreie Prämie kommen sollte, würde das keinen Anspruch für die Beschäftigten, sondern lediglich eine Auszahlungsmöglichkeit für die Arbeitgeber bedeuten. Im öffentlichen Dienst ist die Zahlungsbereitschaft nach den bisherigen Aussagen aus den Reihen der öffentlichen Arbeitgeber sowie der Politik kaum vorhanden. Gespräche laufen allerdings noch. Für den dbb sh ist ergänzend wichtig, dass keine Gerechtigkeitslücken für den öffentlichen Dienst entstehen – weder gegenüber der Privatwirtschaft noch durch eine unterschiedliche Praxis zwischen den Statusgruppen. Außerdem dürfen bei der Besoldungsgesetzgebung keine Prozente gegen Prämien getauscht werden.

Die Inflation lässt ein weiteres in Schleswig-Holstein bislang ungelöstes Problem in den Fokus rücken: Die Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen decken seit geraumer Zeit nicht mehr die tatsächlichen Kosten. Innerhalb der letzten 20 Jahre sind die Entschädigungssätze (0,20 bzw. 0,30 Cent je Kilometer) unverändert geblieben, während die Treibstoffkosten um ca. 60 Prozent (aktuell sogar darüber) gestiegen sind. Beschäftigte, die ihren privaten Pkw für dienstliche Zwecke einsetzen, zahlen also drauf. Wir haben Finanzministerin Dr. Silke Schneider mit diesem unhaltbaren Zustand konfrontiert. Wir erwarten, dass die zugesagte Überprüfung in einer zügigen, spürbaren und dauerhaften Korrektur mündet.

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