Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine Initiative des SSW zur Einführung von Langzeitkonten abgelehnt, obwohl in der schriftlichen und mündlichen Anhörung des Finanzausschusses überzeugende Argumente für dieses Instrument geliefert wurden. Dennoch stand die antragstellende Fraktion am Ende allein da: die übrigen Fraktionen lehnten den Vorschlag ab (CDU und Grüne) oder enthielten sich (SPD und FDP). „Hier wurde die Chance liegen gelassen, die Arbeitsbedingungen durch mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung attraktiver zu machen, ohne dass es auch nur einen einzigen Cent kostet“, zeigt sich dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp zugleich verwundert und enttäuscht.
Offenbar haben weite Teile der Politik die vom dbb sh mit Unterstützung diverser dbb-Fachgewerkschaften dargestellten Vorteile von Langzeitkonten ausgeblendet und sich von anderen Entwicklungen irritieren lassen. Es zogen nämlich nicht alle Gewerkschaften an einem Strang: der DGB hat sich im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften dagegen ausgesprochen, weil eine Verschärfung arbeitszeitbedingter Überlastungssituationen befürchtet wird.
Diese Gefahr darf natürlich auch aus Sicht des dbb sh nicht ignoriert werden. Ebenso wenig darf sie aber ideologisch instrumentalisiert werden, zumal durch unveränderte Arbeitszeitgrenzen, die Rolle der Personalräte sowie das Freiwilligkeitsprinzip das bestehende Schutzniveau unangetastet bliebe.
Gleichzeitig hätten Beschäftigte zusätzliche Möglichkeiten einer selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung, die in Auszeiten, Arbeitszeit-reduzierungen oder einem früheren Ausstieg aus der aktiven Arbeit münden können, ohne dass damit finanzielle Einbußen verbunden wären. Das dafür erforderliche Guthaben könnte durch unterschiedliche Ansprüche gespeist werden, keineswegs ausschließlich durch Überstunden. Gleichwohl würden eventuelle Überstunden vor einem Verfall geschützt werden.
Das Gegenargument, durch Ausgleich entstehende Personalausfälle könnten nur schwerlich kompensiert werden, greift für den dbb sh ebenfalls zu kurz. Ein Personalausfall infolge geleisteter Arbeit ist besser als ein Personalausfall infolge Dienstunfähigkeit. Diese kann durch die Berücksichtigung lebensphasenabhängiger Bedürfnisse nämlich durchaus eingedämmt werden.
Der dbb sh wird sich deshalb weiter für Langzeitkonten einsetzen – auch ohne Spezialregelung im Beamtenrecht. Auf der Grundlage der bereits vorhandenen Regelungen (Arbeitszeitverordnung, TV-L, TVöD) werden Praxisvorschläge weiterentwickelt und in unseren Fortbildungen vermittelt.