03. März 2019
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Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder:

Von drei notwendigen Schritten ist der erste geschafft

Die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten durch den Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein erforderliches Plus auf dem Gehaltskonto."Damit ist von drei notwendigen Schritten aber nur der erste geschafft", gibt dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp zu bedenken. "Denn jetzt muss das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen werden. Außerdem brauchen wir als dritten Schritt dringend Ergebnisse für die Besoldungsstruktureform.

Inhaltlich und zeitlich hat der dbb sh klare Forderungen: Die Entgelterhöhungen für die Tarifbeschäfrigten sind in Schleswig-Holstein zeitgleich auf die Besoldung zu übertragen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren sollte zügig über die Bühne gehen, zumal die Finanzministerin für drei Jahre immerhin jeweils drei Prozent eingeplant hat. "Danach darf es aber nicht heißen, für die Besoldungsstrukturreform ist leider kein Geld mehr da", warnt Tellkamp.

Denn mit der Besoldungsstrukturreform soll die Bezahlung der Landes- und Kommunalbeamtinnen und-Beamten nachjustiert werden. So soll die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit - sowohl im Verhältnis zur Privatwirtschaft als auch zur Besoldung in anderen Bundesländern - verbessert werden. "Dazu gehört auch, dass nicht mehr an der Kürzung/Streichung des Weihnachtsgeldes festgehalten wird. Das wird aber nur funktionieren, wenn unabhängig von der Einkommensrunde Geld in die Hand genommen wird." Zudem darf keine Zeit verloren werden. Ministerpräsident Daniel Günther hat dem dbb zugesagt, bis Ende des zweiten Quartals 2019 über die Ausgestaltung einer Besoldungsstrukturreform zu beraten und entscheiden.

Parallel wird die Tarifeinigung, für die eine Erklärungsfrist bis zum 15. April vereinbart wurde, an der Basis kommuniziert u d diskutiert. Aus Sicht der Schleswig-holsteinischen Delegation in der dbb Bundestarifkommission gehen zwar die lineare Anpassung sowie die Regelungen für Nachwuchskräfte in Ordnung. Aber die lange Laufzeit, die unzureichende Anpassung der Eingruppierungsregelungen und das "Einfrieren" des Weihnachtsgeldes" für drei Jahre lassen erkennen, dass es sich um ein Kompromiss handelt und einiges zu tun bleibt.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des Tarifergebnisses für die Länder:

1. Anhebung der Tabellenentgelte der Stufen 2 bis 6 um 7,42 Prozent, mindestens 240 Euro binnen 25 Monaten, und zwar in 3 Schritten:

2. Attraktivitätssteigerung für Nachwuchskräfte

3. Eingruppierung/Entgeltordnung

4. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

5. Pflegekräfte sowie Sozial- und Erziehungsdienst: neue eigenständige Entgelttabellen, für die die prozentualen Erhöhungswerte aus Ziffer 1 gelten (im SuE-Bereich erfolgen die beiden ersten Schritte gemeinsam zum 1. Januar 2020) sowie Anpassungen der Eingruppierung; Im Pflegebereich zusätzliche Verbesserungen bei Zuschlägen für Samstagsarbeit, beim Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit sowie durch eine Zulage von 120 Euro bei Unikliniken ab KR 7;

6. Laufzeit der Entgelttabellen, die im Gesamtvolumen um 7,8 Prozent angepasst werden, bis zum 30. September 2021

 

Vorläufige Allgemeine Entgelttabelle 2019 für den TV-L 

Auf der Grundlage des Einigungspapieres müssen noch die Redaktionsverhandlungen geführt werden, bei denen die neuen Regelungen ausformuliert in die Tarifverträge integriert werden. Daraus werden sich dann weitere Details ergeben.

Für den dbb schleswig-holstein waren die Landesvorstandsmitglieder Ludwig Klemm und Kai Tellkamp in die Tarifverhandlungen eingebunden. Darüber hinaus waren Vertreter der Fachgewerkschaften aus Schleswig-Holstein dabei.

Für weitere Fotos bitte auf das Bild klicken.