13. März 2019

Einigung zur Besoldungsanpassung:

Eckpunkte stehen - Konfliktpotential bleibt

Der dbb schleswig-holstein hat sich mit der Landesregierung auf die Eckpunkte für ein Besoldungsanpassungsgesetz verständigt. Grundlage sind die für die Tarifbeschäftigten der Länder erreichten Anpassungswerte, und zwar ohne zeitliche Verzögerungen. Damit profitieren Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte gleichermaßen von dem gewerkschaftlichen Engagement in der Einkommensrunde.

Wir freuen uns, dass insoweit unser Ziel erreicht wurde und die Finanzministerin Wort gehalten hat. Allerdings ist damit das bestehende Konfliktpotential noch nicht beseitigt: Es steht in diesem Halbjahr noch die Entscheidung über die Besoldungsstrukturreform an, für die zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen.

Werte der Besoldungsanpassung

Es werden exakt die linearen Anpassungswerte übernommen, die für Tarifbeschäftigte mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung greifen. Es handelt sich um 7,42 % in drei Schritten:

•   zum 1. Januar 2019 (rückwirkend) um 3,01 Prozent

•   zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent

•   zum 1. Januar 2021 um 1,29 Prozent

Die Werte werden nicht um 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage vermindert.

Die Anwärtergrundbeträge werden um 100 Euro angehoben, jeweils um 50 Euro zum 1. Januar 2019 und 2020.

Einmalzahlung

In 2019 wird zusätzlich ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro für alle am 1. Oktober im aktiven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten gezahlt. Damit wird gewährleistet, dass den Beamtinnen und Beamten auch das zusätzliche Volumen des Tarifabschlusses durch die überproportionale Anpassung der Stufe 1 (Berufsanfänger) zugutekommt. Ab 2020 steht die Gesamtdifferenz dann für die Besoldungsstrukturreform zur Verfügung, so dass das entsprechende Volumen (insgesamt 0,4 %) dann dauerhaft in die Besoldung einfließt.

Besoldungsstrukturreform

Die Landesregierung steht beim Beamtenbund nämlich mit einem weiteren Gesetzesvorhaben im Wort: Bis zur Jahresmitte soll die Ausgestaltung der Besoldungsstrukturreform geklärt sein. Mit dieser sollen die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der Besoldung verbessert werden. Dazu gehört für uns auch, dass nicht mehr an der Kürzung/Streichung des Weihnachtsgeldes festgehalten wird. Das wird aber nur funktionieren, wenn ausreichend Geld in die Hand genommen wird. Allein durch die Übernahme des Tarifergebnisses kommen wir da keinen Schritt weiter. Das machen andere Länder nämlich auch, teilweise sogar mit Aufschlägen! Z.B. werden in Rheinland-Pfalz zusätzlich zu den Werten des Tarifabschlusses 4 % gezahlt, in Berlin 3,3 %.

Deshalb heißt es jetzt: Wir müssen weiter kämpfen, für ein ausreichendes Budget und gute Ergebnisse bei der Besoldungsstrukturreform.