Versorgungsfonds für Beamte:
Absicherung über die Verfassung würde Stellenwert erhöhem
Die Schleswig-Holsteinische Finanzministerin Monika Heinold erwägt, den Fonds für die Beamtenversorgung über die Verfassung abzusichern. "Aus Sicht des dbb schleswig-holstein wäre das zwar eine geeignete Maßnahme, um die Mittel vor einer sachwidrigen Verwendung zu schützen - aber eine konkrete Verbesserung der Situation für die Beamtinnen und Beamten wäre damit nicht verbunden", so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp".
Die Finanzierung der Beamenversorgung hat unverändert aus dem Gesamthaushalt zu erfolgen. Der Mittelbadarf resultiert aus den versorgungsrechtlichen Ansprüchen. Der Versorgungsfonds hat dabei lediglich die - allerdings wichtige und sinnvolle - Funktion, den Haushalt vor den Auswirkungen steigender Versorgungsausgaben zu schützen, durch Entnahmen aus dem entsprechenden Sondervermögen.
Der Grundstock des Versorgungsfonds (630 Mio. Euro) wurden durch die Beamtinnen und Beamten selber finanziert. In 10 Schritten wurden die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen abgesenkt. "Auch daran zeigt sich, dass die weit verbreitete Meinung, die Beamtinnen und Beamten würden nicht zur Finanzierung ihrer Versorgungsansprüche beitragen, nicht zutrifft", so Tellkamp.