20. August 2026

dbb bei der Anhörung im Finanzausschuss des Landtages:

Beamte erwarten Zuverlässigkeit bei der Besoldungsanpassung

  • Kai Tellkamp und Tobias Schmiedeberg vertreten die Interessen der in den dbb Mitgliedsorganisationen organisierten Beamtinnen und Beamten vor dem Finanzausschuss des Landtages

Wann und mit welchem konkreten Inhalt wird der Schleswig-Holsteinische Landtag über das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in der maßgebenden zweiten Lesung entscheiden? Das hängt insbesondere von der Empfehlung des Finanzausschusses des Landtages ab, der dazu am 20. August eine Anhörung unter Teilnahme des dbb schleswig-holstein durchgeführt hat. Wir haben nachdrücklich dafür plädiert, das Gesetz ohne Verzögerungen zu beschließen und dabei auch gleich eine Lösung für den Erhalt von Ansprüchen ohne das Erfordernis massenhafter Geltendmachungen vorgeschlagen.

Zunächst hat der dbb, der durch den Landesbundvorsitzenden Kai Tellkamp und seinen Stellvertreter Tobias Schmiedeberg vertreten war, drei Gründe präsentiert, warum das Gesetz jetzt zügig kommen muss:

  • Die Verfassung muss auch bei der Besoldung eingehalten werden. Das ist infolge von Einschnitten der letzten Jahre aktuell nicht der Fall.

  • Es handelt sich um eine „Investition“ mit hoher „Rendite“: eine Stärkung der Funktionsfähigkeit des Staates. Das Berufsbeamtentum ist darauf zugeschnitten und stellt deshalb einen wichtigen Stabilitätsanker dar.

  • Ein Signal für den Willen, wieder fair und verfassungskonform mit derjenigen Berufsgruppe umzugehen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in besonderer Weise verpflichtet ist, ist überfällig.

Dass dieser Wille bei der Landesregierung und beim Landtag erkennbar ist, wird vom dbb ausdrücklich begrüßt - auch wenn mittels juristisch geprägter Gewerkschaftsarbeit, die zu der maßgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beigetragen hat, „nachgeholfen“ werden musste.

„Wunschlos glücklich“ ist der dbb sh dennoch nicht. Der Gesetzentwurf weist noch verfassungsrechtlich bedenkliche Inhalte auf, insbesondere die vom Partnereinkommen abhängigen Familienergänzungszuschläge. Um das Verfahren nicht zu verzögern, wird ein gesonderter Klärungs- und Korrekturprozess empfohlen. Bereits jetzt sollte aber gesetzlich klargestellt werden, dass Beamte ihre Ansprüche aus Korrekturen verfassungswidriger Besoldungsregelungen nicht durch bürokratische Geltendmachungen absichern müssen und dass diesbezügliche Nachzahlungen verzinst werden. Für diese Selbstverständlichkeit wurden konkrete Regelungen vorgeschlagen.

Der dbb als auf den öffentlichen Dienst spezialisierte Spitzenorganisation wurde bei der Anhörung durch mehrere seiner Mitgliedsorganisationen unterstützt. Die Zusammengehörigkeit und die daraus resultierende Stärke sind die Grundlage für eine erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit!

Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Meldung

schriftliche Stellungnahme des dbb sh