Genugtuung nach Besoldungsbeschluss des Landtages:
Beamte sind keine Manövriermasse zur Haushaltssanierung
Viele der dbb-Fachgewerkschaften haben sich für das unermüdliche Engagement ihres Spitzenverbandes bedankt – unter anderem der VLBS mit einem Champagner aus dem Jahr 2006 (Foto) – dem letzten Jahr mit regulärem Weihnachtsgeld. Dessen Streichung gilt als Problem-Auslöser.
Heute hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Sack endgültig zugemacht – oder besser aufgemacht: denn die Beamtinnen und Beamten können sich über eine deutliche Erhöhung ihrer Besoldung freuen, die insgesamt über 11 Prozent ausmacht. Die damit verbundene Korrektur von Fehlentscheidungen hat der dbb unermüdlich eingefordert und das eingeschaltete Bundesverfassungsgericht letztendlich erzwungen.
„Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass Einschnitte wie die Streichungen beim Weihnachtsgeld nicht akzeptabel sind und mit dem in der Verfassung verankerten Alimentationsprinzip kollidieren“, so Kai Tellkamp und Tobias Schmiedeberg vom dbb Landesvorstand. Nachdem der dbb gerade in Schleswig-Holstein mit Musterverfahren, Stellungnahmen und einer Verzögerungsbeschwerde dazu beigetragen hat, dass diese Maßnahmen nicht in Vergessenheit geraten und unter den Teppich gekehrt werden, kam es im letzten Jahr zu einer Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe. Die darin enthaltenen Vorgaben zur Besoldungshöhe zeigen, dass in Schleswig-Holstein das aus der Verfassung resultierende Mindestniveau klar verfehlt wird. „Damit war endlich klar: Beamte dürfen nicht beliebig als Manövriermasse zur Haushalssanierung herangezogen werden!“
Das Land Schleswig-Holstein sieht sich zunächst rückwirkend ab 2025 an die Vorgaben aus Karlsruhe gebunden, weil es sich um das Jahr der Veröffentlichung handelt. Daraus resultieren die nachstehenden – ggf. rückwirkenden – Anpassungen, die ab Januar des jeweiligen Jahres greifen:
3,2 Prozent für das Jahr 2025
4,0 Prozent für das Jahr 2026
3,8 Prozent für das Jahr 2027
In einzelnen Besoldungsgruppen werden leicht darüberhinausgehende Werte erreicht. Diese resultieren aus einem Mindestbetrag sowie ergänzenden Korrekturerfordernissen. Die Auszahlung soll mit den Novemberbezügen 2026 einsetzen. Diese sollen auch die entsprechenden Nachzahlungen umfassen.
Für die Beamtinnen und Beamten handelt es sich um einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Besoldungsgerechtigkeit. Dazu haben sie durch die Stärkung der dbb-Mitgliedsorganisationen maßgeblich beigetragen. Auf einen starken dbb wird es weiterhin ankommen, denn es gibt weiteren Klärungs- und Korrekturbedarf. Dieser betrifft auch die Zeit zwischen den Jahren 2007 (Weihnachtsgeldstreichung) und 2024. Hierzu stehen weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes an. Zudem kümmern wir uns um die Absicherung weitergehender Ansprüche; der Landtag hat das Anliegen des dbb sh für die Jahre 2025-2027 in einer Entschließung aufgegriffen.
Zum obigen Foto: Viele der dbb-Fachgewerkschaften haben sich für das unermüdliche Engagement ihres Spitzenverbandes bedankt – unter anderem der VLBS mit einem Champagner aus dem Jahr 2006 (Foto) – dem letzten Jahr mit regulärem Weihnachtsgeld. Dessen Streichung gilt als Problem-Auslöser.
Die neuen Besoldungstabellen haben wir in der Rubrik “Einkommenstabellen” bereits eingestellt.
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