24. September 2024

Zum vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf:

Beihilfeeinschnitt wirkt wie eine Besoldungskürzung

  • Finanzministerin Dr. Silke Schneider und Ministerpräsident Daniel Günther stellen den Haushaltsentwurf 2025 vor

Der dbb schleswig-holstein begrüßt, dass im nächsten Jahr offenbar doch kein Griff in den Versorgungsfonds vorgesehen ist, um den Haushalt zu konsolidieren. Dennoch bittet die die Landesregierung die Beamtinnen und Beamten zur Kasse: Vorgesehen sind Einschnitte bei der Krankenfürsorge. Der dbb schleswig-holstein sieht darin eine von der Landesregierung falsch interpretierte Treuepflicht: „Beamtinnen und Beamte sollen zwar die Bürger vor diversen Krisen schützen – aber nicht die Politik vor Haushaltskrisen, indem ihre Ansprüche gekürzt werden“, kritisiert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp.

Insbesondere die Erhöhung des „Selbstbehalts“, sorgt beim dbb sh für Unverständnis. Der ab der Besoldungsgruppe A 10 zum Tragen kommende Eigenanteil an den Beihilfekosten soll künftig - nach Besoldungsgruppen gestaffelt - zwischen 160 und 710 Euro jährlich betragen. Zu bedenken ist, dass diese Beträge zusätzlich zu den Kosten für die private Krankenversicherung anfallen, die für nicht von der Beihilfe gedeckten Aufwendungen abgeschlossen wird. Für aktive Beamtinnen und Beamte beträgt der Beihilfesatz 50 %.

Die zusätzliche finanzielle Belastung ist ein fragwürdiges Signal der Landesregierung, zumal mit der gerade erst beschlossenen Besoldungsanpassung die Einhaltung der sich aus der Verfassung ergebenden Untergrenzen der Besoldung angestrebt wurde. Das wird nach Einschätzung des stellvertretenden dbb Landesvorsitzenden Tobias Schmiedeberg abermals infrage gestellt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass die vorgesehene Maßnahme wie eine Besoldungskürzung wirkt“.

Die Attraktivitätseinbußen wirken sich besonders bitter auf die Perspektiven für die Funktionsebene des „gehobenen Dienstes“ (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) aus. Die Freude über die erste Beförderung nach A 10 wird durch den Einstieg in Einbußen infolge des Selbstbehalts getrübt, die nächste Beförderung nach A 11 bedeutet zusätzlich den Wegfall des mit 660 Euro ohnehin bescheidenen „Weihnachtsgeldes“ (Allgemeiner Betrag). „Eine motivierende Personalpolitik geht wirklich anders“, zeigt sich der dbb Landesvorstand überzeugt.

Auch mit den weiteren vorgesehenen Verschlechterungen bei der Beihilfe, die Brillengestelle und Heilpraktikerleistungen betreffen, wird laut dbb sh die Attraktivität der sich aus der besonderen Fürsorgepflicht ergebenden Beihilfe beeinträchtigt.

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung