14. Juli 2023

Arbeitszeitgesetz wird auch auf Landesebene diskutiert:

dbb schleswig-holstein klar gegen 13-Stunden-Tage

Aktuell wird auf Bundesebene eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorbereitet, mit dem die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt wird. Ergänzende Vorschläge kommen aus Schleswig-Holstein: Der Landtag berät über einen Antrag, die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden zu ermöglichen. Im Zuge der Anhörung durch den Sozialausschuss hat der dbb sh mit einschlägigen Argumenten klargestellt, dass dieser Vorschlag in die falsche Richtung geht.

Der von der FDP eingereichte Antrag wird mit Flexibilisierungsbedürfnissen bei der Arbeitszeitgestaltung begründet, auch was die Möglichkeit von 4-Tage-Wochen betrifft. Der dbb sh hat klargestellt, dass durch die bestehende Grenze von 10 Stunden grundsätzlich keine von den Beschäftigten gewünschte Flexibilität verhindert wird. Vielmehr wird bereits diese Grenze meistens gar nicht ausgeschöpft, weil damit eine hohe Belastung sowie eine Beeinträchtigung von persönlichen beziehungsweise familiären Belangen verbunden ist. 13-Stunden-Tage würden hier zu einer drastischen Verschärfung führen, die auch unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kaum vertretbar wäre. Das in der Praxis bestehende Problem ist vor allem die große Arbeitsbelastung sowie eine hohe wöchentliche Arbeitszeit, die die Work-Life-Balance zunehmend beeinträchtigt.

Ein weiterer - von den Regierungsfraktionen eingereichter - Antrag zielt darauf ab, einen Dialogprozess zu starten, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Auch hierzu haben wir Stellung bezogen: Der dbb sh ist stets offen für einen Austausch und Dialogprozess. Allerdings sollte dieser Dialogprozess auch bezüglich solcher Arbeitszeitregelungen stattfinden, die im direkten Einflussbereich der Landespolitik liegen.

Das betrifft insbesondere die für die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten maßgebenden Arbeitszeitregelungen. Die hier noch geltende 41-Stunden-Woche ist längst nicht mehr zeitgemäß, zumal sie Möglichkeiten der Flexibilisierung behindert, die laut vorliegenden Anträgen zum Arbeitszeitgesetz eigentlich gefördert werden soll. Kritikwürdig ist auch, dass eigentlich bestehende Möglichkeiten der Altersteilzeit durch politische Beschlüsse auf Landesebene verhindert werden. Zu derartigen Themen wünschen wir uns eine bessere und offene Dialogkultur!

Mitglieder-Info auf der Grundlage dieser Meldung

Stellungnahme des dbb sh als Landtags-Umdruck