07. Februar 2024

Grundüberzeugungen des dbb schleswig-holstein:

Klares Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

  • Die Arbeitsgruppe aus Vorstand, Vertretungen und Geschäftsstelle hat mit der "Glücksburger Erklärung" Grundüberzeugungen des dbb sh auf den Punkt gebracht.

Der dbb sh und seine Fachgewerkschaften bekennen sich uneingeschränkt zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsvielfalt als unverrückbare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Diese Grundlagen müssen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene jederzeit zweifelsfrei erkennbar und gewährleistet sein.

Zu den wichtigen Überzeugungen des dbb sh, die auch Leitplanken unserer gewerkschaftspolitischen Arbeit sind, zählen:

Ein gut aufgestellter öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität und die gesellschaftliche Akzeptanz der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Rechtsstaatlichkeit bedeutet Zuverlässigkeit bei der Achtung und Durchsetzung aller Gesetze sowie bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit durch die öffentliche Hand. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Möglichkeit, die Rechtsetzung und -anwendung durch die Gerichte überprüfen zu lassen.

Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt, das Werben um die besten Ideen und die Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen.

Die Meinungsvielfalt ist legitim, solange sie sich innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und außerhalb des Extremismus bewegt. Die Achtung der Menschenwürde, Respekt, Toleranz sowie Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit sind Voraussetzungen für die Bildung, Verbreitung und Durchsetzung von Überzeugungen.

Dieses Wertegerüst erwarten wir auch von allen Parteien, die sich zur Wahl stellen.

Wichtig ist dem dbb sh auch, dass die Menschen sich auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verlassen können. Sie sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung in besonderer Weise verpflichtet und sorgen für deren Schutz. Für die zum Glück sehr wenigen Ausnahmefälle, in denen diese Anforderung nicht erfüllt wird, sind bestehende und wirksame dienstrechtliche Instrumente anzuwenden, denn: Für Verfassungsfeinde ist kein Platz im öffentlichen Dienst!

Diese Überzeugungen hat der Landesvorstand des dbb sh unter Einbindung der Vertretungen (Frauen, Jugend und Senioren) und der Landesgeschäftsstelle im Rahmen einer Klausur als „Glücksburger Erklärung“ im Februar 2024 festgeschrieben.

 

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