25. Juni 2024

GKV-Zuschuss für Beamtinnen und Beamte:

Sonderinfo des dbb sh zur neuen Option der Krankenfürsorge

Beamtinnen und Beamten können aufgrund einer neuen Regelung im Schleswig-Holsteinischen Landesbeamtengesetz unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zuschüsse beantragen. Mit einer Sonderinfo geben wir Hinweise zu den Optionen bei der Krankenfürsorge und unterstützen eine sachlich fundierte Entscheidung. Wir empfehlen, nicht voreilig auf die individuelle Beihilfe und die ergänzende Absicherung durch eine Private Krankenversicherung (PKV) im Restkostentarif zu verzichten.

Denn mit dem Beihilfe/PKV-Modell steht den Beamtinnen und Beamten ein auf sie zugeschnittenes System für die Absicherung im Krankheitsfall zur Verfügung, welches auf der besonderen Fürsorgeplicht der Dienstherren basiert. Hier dürfen keine Abstriche gamacht werden, darauf haben wir im Gesetzgebungsverfahren und bei den vorgeschalteten Beratungen immer wieder hingewiesen und geachtet.

Ungeachtet dessen kann es Situationen geben, in denen das GKV-Modell nachvollziehbar favorisiert wird. Allerdings sollten zuvor mögliche Probleme bekannt sein. Die entsprechenden Hinweise geben wir mit unserer Sonderinfo.

Der dbb sh empfiehlt, insbesondere Nachwuchskräfte dabei zu unterstützen, die für sie passende Entscheidung zu treffen und darauf zu achten, dass die Chance auf das Beihilfe/PKV-Modell nicht ungewollt versäumt wird.

Sonderinfo zum GKV-Zuschuss für Beamtinnen und Beamte