12. Dezember 2018

Aktivitäten zur amtsangemessenen Alimentation

Anträge an Bezügestellen als weiteres Element?

Den dbb sh erreichen viele Anfragen, ob Beamtinnen und Beamte Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen sollten, um eventuelle Ansprüche aus laufenden Verfahren abzusichern. Wir haben einen erweiterten Musterantrag bereitgestellt, so das Betroffene unter Beachtung ergänzender Hinweise ihrer Mitgliedsgewerkschaften aktiv werden können. Nach unserer Einschätzung werden die Aktivitäten der Basis auf der Straße allerdings wesentlich wichtiger.

Auch wenn der dbb mit seiner Musterklage erfolgreich war und einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht erreicht hat: ob daraus ein Anspruch auf eine höhere Besoldung erwächst, ist noch nicht absehbar. Das Land hat erklärt, dass in einem solchen Falle nicht nur die Kläger profitieren würden und Anträge nicht erforderlich seien. Gleichwohl stellt die Absichtserklärung keine Garantie dar. Die Mitgliedsgewerkschaften entscheiden eigenständig über den strategischen Umgang mit Antragsmöglichkeiten. Diese stellen den Musterantrag (hier als pdf) ggf. auch im word-Format zur Verfügung.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen ersetzen bislang konkrete Fortschritte durch vage Ankündigungen. Laut der jüngste Ankündigung soll im zweiten Halbjahr 2019 über eine Besoldungsstrukturreform entschieden werden, die auch das "Weihnachtsgeld" betrachtet. Der Marktwert dieser "Zusage" liegt aktuell bei null. Sie bringt zum Ausdruck, dass die Landesregierung noch nicht verstanden hat. Sie ignoriert die Lage und Erfordernisse. Deshalb wird der dbb sh mit seinen Mitgliedsgewerkschaften im Zuge der Einkommensrunde und der Entscheidung über eine Besoldungsstrukturreform Aktionen organisieren. Diese werden sicher deutlich über die heutige gut gemeinte Veranstaltung von GdP und GEW hinausgehen.