Projektgruppe des dbb sh zum Mitbestimmungsgesetz:
Arbeitsgrundlage für Personalräte soll modernisiert werden
Um den Personalräten eine zeitgemäße Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, wird eine Modernisierung des Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes (MBG) angestrebt. Der dbb schleswig-holstein bringt sich aktiv ein und hat eine Projektgruppe mit Praktikerinnen und Praktikern aus den Mitgliedsgewerkschaften eingerichtet. Es wurde bereits eine Vielzahl von Positionen und Vorschlägen entwickelt, um auf ein Gesetzgebungsverfahren vorbereitet zu sein. Dabei wurden auch Anregungen aus vielen Personalratsschulungen berücksichtigt.
In den letzten Jahren hat es nur kleinere Anpassungen gegeben, mit denen zum Beispiel auf die Dienststellenorganisation im Landesbereich sowie auf Änderungen des Bundesrechts reagiert wurde. Aus Sicht des dbb sh ist eine darüberhinausgehende Überarbeitung des Mitbestimmungsgesetzes überfällig. Diese betrifft insbesondere die Digitalisierung der Personalratsarbeit.
Auch wenn Präsenzsitzungen der Regelfall bleiben soll, hat sich die Option bewährt, bei Bedarf auf Videokonferenzen zurückgreifen zu können. Es gilt, die aktuell bestehende spezialgesetzliche Übergangslösung sorgfältig in das Mitbestimmungsgesetz zu integrieren. Außerdem sollen digitale Kommunikations- und Informationswege legitimiert werden - auch bei der Vorbereitung von Personalratswahlen.
Zu den Anregungen des dbb sh gehört auch eine bedarfsgerechte und flexiblere Ausgestaltung der Qualifizierungs- und Freistellungsmöglichkeiten der Personalräte. Damit soll auf die zugenommene Themenvielfalt und Belastung der Personalräte reagiert werden. Die gesetzlich vorgesehene „enge und gleichberechtigte“ Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat muss in der Praxis ermöglicht und gewährleistet werden.
Ein weiteres Anliegen des dbb sh: die deutliche Vereinfachung geschlechterspezifischer Regelungen bei den Personalratswahlen. Denn die derzeitige Ausgestaltung führt zu Verkomplizierungen, Verunsicherungen und teilweise auch zur Rechtswidrigkeit von Wahlen.
Wir setzen uns für ein zeitgemäßes MBG ein, um die Arbeit der Personalräte zu unterstützen: Sie sollen bei innerdienstlichen Entscheidungen für die Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten sorgen. Damit sind sie die zweite wichtige Säule der Interessenvertretung - neben den Gewerkschaften, die sich unter anderem für ein gutes Tarif- und Dienstrecht einsetzen und für Rechtsschutz sorgen.