23. Juni 2023

Ergebnis eines weiteren Gutachtens:

Auch die neuen Besoldungsvorschriften sind verfassungswidrig

Der heutige Tag des öffentlichen Dienstes und der unmittelbar bevorstehende dbb Landesgewerkschatstag des dbb schleswig-holstein sind gleich zwei gute Anlässe, auf den Umgang des Landes Schleswig-Holstein mit seinen Beamtinnen und Beamten hinzuweisen: Sie werden einer verfassungswidrigen Besoldung ausgesetzt. Ein aktuelles Gutachten bestätigt die Einschätzungen des dbb sh, des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages und weiterer Experten, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2022 eingebracht wurden.

Es war also richtig, dass der dbb sh eine Verfassungsbeschwerde initiiert hat mit dem Ziel, die Regelungen zu korrigieren.

Das neu vorgelegte Gutachten stellen wir mit Genehmigung des BDR, der es als Mitgliedsorganisation des dbb in Auftrag gegeben hat, als Download zur Verfügung. Es sagt zusammengefasst aus:

  • Das Besoldungsniveau wurde im Gesetzgebungsverfahren des Jahres 2022 nicht hinreichend nachvollziebar und damit sachwidrig bemessen, unter anderem weil keine realistischen Daten herangezogen wurden. Bereits die Verletzung dieser Pflicht führt zur Verfassungswidrigkeit der Norm.
  • Ende 2022 lag die Nettoalimentation der Besoldungsgruppe A 6 nur knapp 9 Prozent oberhalb des Grundsicherungsniveaus, auf das gesamte Jahr bezogen sogar nur 1,7 Prozent. Das Mindestabstandsgebot zeigte sich bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein als verletzt.
  • Das strahlt als Folge des Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen auf die gesamte Besoldungssystematik aus und führt ebenfalls zur Verfassungswidrigkeit der Norm.

Der Besoldungsgesetzgeber hat also gleich vier Baustellen: erstens die für dieses Jahr angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Weihnachtsgeldstreichung in 2007, was erhebliche Nachzahlungen mit sich bringen könnte. Zweitens die Korrektur der Besoldungsgesetzgebung 2022, wenn deren Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. Drittens die Reaktion auf die Einführung des Bürgergeldes ab 2023, die eine Neuberechnung des Mindestabstandes zur sozialen Grundsicherung erfordert. Und viertens die Besoldungsanpassung infolge der noch in diesem Jahr stattfindenden Tarifrunde der Länder. Es gibt also einiges zu tun - der dbb sh wird dafür eintreten, dass bestmögliche Ergebnisse für die beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen erreicht werden.