Landesregierung legt Eckpunkte zur Besoldungsstrukturreform vor:
Aus Sicht des dbb kann damit das Thema Weihnachtsgeld nie und nimmer als erledigt betrachtet werden
Die Landesregierung hat ihre Zusage eingehalten, bis zur Sommerpause Eckpunkte für eine Besoldungsstrukturreform vorzulegen. Das damit verbundene Ziel einer insgesamt attraktiven und konkurrenzfähigen Besoldung, die auch zu einer Befriedung beim Thema "Weihnachtsgeld" führt, wird aus Sicht des dbb sh aber nicht im erforderlichen Umfang erreicht.
Die Eckpunkte der Landesregierung sehen insbesondere vor:
- Eine weitere lineare Anhebung der Besoldung um ein Prozent in vier jährlichen Schritten ab 2021: 0,2 %, 0,2 %, 0,3 % und 0,3%. Das eine Prozent wird also in 2024 erreicht. Die Anpassungen erfolgen unabhängig von den regulären Einkommensanpassungen.
- Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich, wofür der bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung verbliebene Anteil von 0,4 % (= 12 Millionen Euro) verwendet wird. Es werden jeweils die Stufen 1 und zwecks Systematisierung der Abstände die folgenden Stufen der Besoldungsgruppen angehoben. Ziel ist insbesondere die bessere Ausgangslage bei der Nachwuchsgewinnung.
- Für das Jahr 2020 ist eine Einmalzahlung von 100 Euro vorgesehen, wie bereits in 2019.
Die vollständigen Eckpunkte stehen hier zum Download bereit.
Die erste Reaktion des dbb sh:
„Mit den Plänen der Landesregierung zur Besoldungsstrukturreform bleiben für viele Betroffene Wünsche offen und Fairness auf der Strecke“, bilanziert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp eine erste Analyse des dbb Landesvorstandes. Zwar wurde die Zusage eingehalten, bis zur Sommerpause Eckpunkte vorzulegen und die Attraktivität für Nachwuchskräfte zu erhöhen. „Aber wir müssen auch an die vielen Kolleginnen und Kollegen denken, die über viele Jahre mit gekürzten Bezügen und hohem Druck den Laden am Laufen gehalten haben. Was da jetzt ankommen soll, ist eher enttäuschend.“
Denn es kommt aus Sicht des dbb zu spät und zu schwach. Erst ab 2021 erfolgt der Einstieg in die Verbesserung der Tabellenwerte, mit linear nur 0,2 Prozent. Nach drei weiteren Schritten wird in 2024 insgesamt ein Prozent erreicht. Das bedeutet zum Beispiel für einen Lehrer oder eine Führungskraft einer Kommunalverwaltung mit der Besoldungsgruppe A 13 ein Plus von jährlich etwa 600 Euro – aber komplett erst in 4 Jahren.
Das kann jedenfalls nicht als Kompensation für das vor über 10 Jahren gestrichene Weihnachtsgeld herhalten, was jährliche Einbußen von über 2.000 Euro bedeutet. „Dass da nicht mehr gehen soll, ist mit Blick auf die verbesserte Einnahmesituation von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht nachvollziehbar“, so Tellkamp. Diese bestünde nämlich ungeachtet der jüngsten Steuerschätzung fort. Vor diesem Hintergrund ist das Volumen der Besoldungsstrukturreform von 47 Millionen Euro zwar nicht zu verachten, aber nicht gerade ein großer Wurf.
Der dbb wird sich deshalb im Zuge der anstehenden Beteiligungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen. „Auch die Landesregierung dürfte ein Interesse daran haben, die von ihr selber gesetzten Ziele – eine insgesamt attraktive und konkurrenzfähige Besoldungsstruktur – zu erreichen und so einen leistungsfähigen und motivierten Öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein zu gewährleisten.“